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ABetriebsorganisation
A 1Organisation und Führung
Mängel in der betrieblichen Organisation können zu psychischen und körperlichen Belastungen führen. Das hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse, die Produktivität und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Unternehmer und Aufsichtführende verdeutlichen in Gesprächen und durch ihr Verhalten, dass sie auf sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten Wert legen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Weisungsbefugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten sind eindeutig festgelegt und allen Beschäftigten bekannt.

Formular Übertragung von Unternehmerpflichten
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Arbeitsaufträge (Arbeitsanweisungen) enthalten auch die Verpflichtung zum sicheren und gesunden Arbeiten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die jeweiligen Arbeitsaufgaben werden immer nur hierfür geeignete und qualifizierte Beschäftigte eingesetzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Neue und unerfahrene Beschäftigte erhalten kollegiale Unterstützung (Paten/Patin) zugeteilt, um in der ersten Zeit mit Rat und Tat zu unterstützen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigen werden kollegial unterstützt (z. B. beim Ausführen unliebsamer Aufgaben, Einspringen in Kurzpausen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eventuell bestehende Beschäftigungsbeschränkungen z. B. für Jugendliche bzw. für werdende und stillende Mütter werden beachtet.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es gibt geplante Ruhepausen und Ruhetage für alle Beschäftigten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsverhältnisse sind klar geregelt. Die Beschäftigten haben keine Angst vor willkürlicher und ungerechter Behandlung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsverhältnisse sind klar geregelt. Die Beschäftigten haben keine Angst vor willkürlicher und ungerechter Behandlung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes ist sichergestellt:
Durch Teilnahme am BGN-Branchenmodell, am Unternehmermodell oder Durchführung der Regelbetreuung.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 2Information und Kommunikation
Wer nicht Bescheid weiß oder sich nicht auskennt, macht schnell Fehler und bringt sich und andere in Gefahr. Um Störungen im Betriebsablauf, Fehler oder Unfälle zu vermeiden, müssen die Beschäftigten wissen, worauf sie achten und wie sie sich verhalten sollen. Die Beschäftigten benötigen Informationen über die Gefährdungen, die vorgesehenen sicheren Arbeitsabläufe und über die Zusammenarbeit mit anderen. Information und eine gute Kommunikation sind also ganz wichtig.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen unterwiesen (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Umgang mit Arbeitsmitteln, Tragen von PSA, Umgang mit Publikum/Festbesuchern …). Auch beim Aufbau Helfende und Saisonkräfte werden entsprechend unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die durchgeführten Unterweisungen werden schriftlich festgehalten (dokumentiert).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten haben alle Informationen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen, bzw. wissen, wo diese Informationen zugänglich sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind unterwiesen (besser: geschult), wie sie sich im Umgang mit Publikum/Festbesuchern verhalten, dass Konflikte (z. B. mit angetrunkenem oder „schwierigem“ Publikum) und Stress so weit wie möglich vermieden werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind angewiesen, Sicherheitsmängel, technische Probleme und Störungen im Arbeitsablauf zu melden. Über das Verbot der Manipulation von Sicherheitseinrichtungen sind sie unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, Gefährdungen und Belastungen mit den vorgesetzten Personen besprechen. Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten bekommen ausreichend Rückmeldung von ihren Führungskräften.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die erforderlichen Bedienungs- und Aufbauanleitungen sind an geeigneten Stellen in der Nähe der Arbeitsmittel verfügbar.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 3Arbeitsablauf und -organisation
Wenn es im Betrieb wie am Schnürchen laufen soll – also ohne Störungen, unnötige Belastungen, unzufriedenem Publikum und Beschwerden – dann müssen die Arbeitsabläufe gut durchdacht und aufeinander abgestimmt sein. Die Arbeitsorganisation muss stimmen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Einsatzplanung der Beschäftigten ist so gestaltet, dass kein zusätzlicher Stress entsteht (z. B. durch qualifizierte Beschäftigte in jeder Schicht, durch frühzeitige Bekanntgabe der für den Tag anstehenden Arbeiten, gleichmäßige Verteilung der ungünstigen Arbeitsschichten, Pausenregelung, Personalreserve für Krankheit, Spitzenzeiten einplanen, ausreichende Anzahl von Aushilfen organisieren).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Ablauf des Materialtransports vom/ zum Spielort ist festgelegt, so dass auf Bauteile oder Arbeitsmittel nicht unnötig gewartet werden mussWer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen vor dem Benutzen die Arbeitsmittel, ob sie einwandfrei funktionieren und ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind. Bei Mängeln benutzen sie die Arbeitsmittel nicht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) vor der Benutzung auf einwandfreien Zustand. Mangelhafte PSA (z. B. eingerissene Handschuhe, beschädigte Schuhe) werden umgehend ausgetauscht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsabläufe der einzelnen Beschäftigten sind so aufeinander abgestimmt, dass sie reibungslos ineinandergreifen bzw. dass diese sich nicht gegenseitig gefährden oder behindern (z. B. Montageorte, Zuordnung der Bereiche).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmitteln, erstellt und bereitgestellt. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln werden sachgemäß durchgeführt. Die Prüffristen wurden ermittelt und verbindlich festgelegt. Die prüfenden Personen sind bekannt und beauftragt. Die Prüfungen werden dokumentiert.

siehe empfohlene Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 4Einkauf und Beschaffung
Schon beim Einkauf und der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Geräten und Stoffen müssen mögliche Gefährdungen, die durch deren spätere Nutzung im Betrieb entstehen können, beachtet und wenn möglich vermieden werden.
Vordergründige Einsparungen beim Einkauf (z. B. Kauf möglichst „billiger“, qualitativ minderwertiger Maschinen, Geräte oder Werkzeuge) können unter Umständen zu Gefährdungen und zu Störungen im Arbeitsablauf führen. Mögliche Gefährdungen ergeben sich außerdem bei der Beschaffung ungeeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie ungeeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Beim Kauf von Fahrgeschäften, Fahrzeugen, Wagen, Verkaufsständen, Zelten etc. wird dem Auftragnehmer (Hersteller) schriftlich aufgegeben, dass er die einschlägigen Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten hat.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei der Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen, Leitern, Elektrogeräten usw. wird auf deren Qualität, auf gute Handhabbarkeit und auf den arbeitssicheren Zustand geachtet. Falls möglich, werden geprüfte Produkte gekauft (möglichst GS-Zeichen, DGUV Test-Zeichen).

Mustertext: Auftragsvergabe
Checkliste Maschineneinkauf
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden nur solche Reinigungsmittel eingekauft, die die Gesundheit der Beschäftigten möglichst wenig gefährden (z. B. milde Reinigungsmittel ohne Gefahrstoffkennzeichnung).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Gefahrstoffe hat der Hersteller das Sicherheitsdatenblatt zu den Stoffen mitgeliefert. Falls nicht: Das Sicherheitsdatenblatt wird vom Hersteller angefordert.

ASI 8.05 Reizende und ätzende Stoffe
Musterbrief zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblatts
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden nur Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen oder andere persönliche Schutzausrüstung angeschafft, die für die vorgesehene Verwendung geeignet (vom Lieferanten bescheinigen lassen) und die gekennzeichnet sind (CE-Zeichen mit Nummer).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Auch für kurzzeitig Beschäftigte (Aushilfen) wird die erforderliche PSA beschafft oder die betreffenden Personen erhalten die Möglichkeit, sich die Schutzausrüstung kurzfristig selbst auf Kosten des Betriebes zu beschaffen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei der Beschaffung von PSA, zum Beispiel von Schutzhandschuhen, Schutzschuhen, Schutzbrillen oder persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, werden die Wünsche und Erfahrungen der Beschäftigten möglichst berücksichtigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung.

ASI "Hautschutz im Betrieb"
Betriebsanweisung „Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen“
Betriebsanweisung „Hautschutzmaßnahmen“.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 5Notfallvorsorge
Für Notfälle (z. B. Unfälle, Brände, Betriebsstörungen) müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen sein, um die Gäste, die Beschäftigten und die Einrichtung so weit wie möglich zu schützen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ersten Hilfe sind getroffen (z. B. Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, Ersthelfer, Verbandbuch/Meldeblock).

ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Erste-Hilfe-Material ist jederzeit erreichbar und der Aufbewahrungsort ist deutlich gekennzeichnet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind immer ausreichend ausgebildete Ersthelfer anwesend. Die Ersthelfer sind namentlich bekannt (Unterweisung und Aushang).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Erste-Hilfe-Leistungen nach Unfällen werden dokumentiert (z. B. in einem Verbandbuch bzw. einem Meldeblock).

Meldeblock
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz sind getroffen (z. B. Feuerlöscher, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungswege).

DGUV Information 205-025 „Feuerlöscher richtig einsetzen“
ASI 9.30 Brandschutz im Kleinbetrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Feuerlöscher werden mindestens alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen (Wartung) bzw. zur Prüfung befähigte Person (Prüfung des Druckbehälters) geprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft mit nachleuchtenden oder hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet und sind während der Betriebszeiten ohne Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) von innen zu öffnen. Die Notausgänge sind auf beiden Seiten stets frei von Hindernissen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ausreichend breit und werden nicht zugestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für mögliche Betriebsstörungen (z. B. Energieausfall, unplanmäßiger Stopp von Fahrgeschäften) gibt es einen schriftlichen Ablaufplan. Die Beschäftigten sind über die darin festgelegten Abläufe und Verhaltensweisen unterwiesen und geschult.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird dafür gesorgt, dass auch Notfallsituationen simuliert werden, wie z. B. einen NOT-Halt, um die Sicherheitsfunktionen der Anlage zu überprüfen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Alle Beschäftigten sind unterwiesen, welche Aufgaben sie im Falle einer Evakuierung (Zirkus, Zelthalle, Geisterbahn, etc.) wahrzunehmen haben.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Abläufe zur Rettung von verunfallten Personen, die mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (z. B. beim Auf- und Abbau von Achterbahnen o. Ä.) abgestürzt sind, sind bekannt und eingeübt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

BArbeitsbereichsübergreifende Anforderungen
B 1Allgemeine Aspekte
Bestimmte bauliche Gegebenheiten, ungünstige Klimaverhältnisse oder Lärm durch Musikanlagen können Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Weitere Gefährdungen bestehen u. U. durch schlecht gestaltete Arbeitsplätze oder durch Heben und Tragen von schweren Lasten. Deswegen müssen in allen ambulanten Betrieben bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden, um diese Gefährdungen zu vermeiden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Sie sorgen dafür, dass die Arbeitsräume (Steuerstände, Kassenhäuschen usw.) so bemessen sind, dass an den Arbeitsplätzen ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fußböden in den Arbeits- und Lagerräumen sowie in den Besucherbereichen sind sicher begehbar, ausreichend rutschhemmend und leicht zu reinigen.

ASI 4.40 Sichere Gestaltung von Fußböden
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Verschmutzungen auf Fußböden beseitigen die Beschäftigten sofort.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Sturz- und Stolperstellen werden vermieden, z. B. durch Ausgleichen der Fußbodenunebenheiten, umgehendes Ausbessern von schadhaftem Bodenbelag, keine Verlegung von Kabeln und Anschlussleitungen quer durch den Raum, Anbringung eines Warnhinweises (schwarz-gelbe Warnmarkierung) bei nicht zu vermeidenden Ausgleichsstufen.

ASI 4.40 Sichere Gestaltung von Fußböden
ASI 9.50 Vermeidung von Sturzgefahren und Leiterunfällen
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen ungünstige Witterungseinflüsse, z. B. Regen, starke Sonneneinstrahlung, Kälte ergriffen. Den Beschäftigten wird Wetterschutzkleidung, Sonnenschutz etc. zur Verfügung gestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beleuchtung ist für die Arbeiten ausreichend: ausreichende Helligkeit, keine Schlagschatten, regelmäßige Reinigung der Beleuchtungseinrichtung, gegebenenfalls zusätzliche Beleuchtung für Kasse, Verkaufstheke, Treppe, zusätzliche Scheinwerfer für Montagearbeiten nach Beginn der Dämmerung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Sie achten so weit wie möglich darauf, dass das Raumklima gesundheitlich zuträglich ist (angenehme Temperatur in Räumen, Vermeidung von Zugluft).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Arbeitsplätze, z. B. in der Kasse und am Steuerpult, sowie Arbeitstische können möglichst individuell an die Körpermaße der jeweiligen Beschäftigten angepasst werden (höhenverstellbare Arbeitstische und Sitzgelegenheiten, ggf. mit Fußstütze).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für das Heben und Tragen schwerer Lasten (z. B. Bauteile) sind Transportmittel und Tragehilfen vorhanden und werden auch benutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es gibt die Anweisung, dass schwere Lasten von mehreren Personen gemeinsam gehoben und getragen werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bereiche, in denen eine erhöhte Lärmbelastung (z. B. durch Musikanlagen) auftritt, eignen sich nicht als dauernder Aufenthalt für Beschäftigte. Aufsichtsplätze und Pausenräume befinden sich in lärmarmen Bereichen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um in Zirkusbetrieben Zwischenfälle mit Tieren (z. B. Ausbruch etc.) zu vermeiden, sind geeignete Maßnahmen getroffen (z. B. ständige Überwachung durch ausgebildetes Personal).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

BArbeitsbereichsübergreifende Anforderungen
B 2Lagerung
Unsachgemäß gelagerte bzw. gestapelte Gegenstände sowie Regale, die nicht standsicher oder tragfähig sind, können die Beschäftigten durch Umkippen bzw. Umstürzen gefährden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Alle Gegenstände werden so gelagert, dass sie nicht umfallen/umkippen können. Die Beschäftigten sind über die fachgerechte Ein- und Auslagerung unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Güter, von denen eine erhöhte Gefährdung ausgeht, wie z. B. Gefahrstoffe oder Gasflaschen, werden spezielle Lagerungsvorschriften beachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind genügend Lagerflächen vorhanden, so dass Verkehrswege oder Arbeitsplätze nicht zugestellt werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für das gefahrlose Ein- und Auslagern stehen geeignete Hilfsmittel (Hubwagen, Leitern, Tritte usw.) zur Verfügung. Diese werden von den Beschäftigten bestimmungsgemäß benutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die zur Lagerung von Gegenständen (z. B. Arbeitsmittel, Nahrungsmittel) verwendeten Regale sind ausreichend standsicher. Die zulässige Belastbarkeit der einzelnen Regalböden ist bekannt und wird beim Lagern beachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

CTransport
CTransport
Beim Transport zum und vom Aufbauort besteht eine Gefährdung durch die Teilnahme am Straßenverkehr, u. U. auch beim Aufenthalt der Fahrzeugführenden im öffentlichen Verkehrsraum (zum Nachsichern der Ladung, bei Pannen). Bei Schaustellerfahrzeugen handelt es sich oftmals um Schwertransporte, die eine besonders umsichtige und vorausschauende Fahrweise erfordern.
Des Weiteren kann es durch eine unzureichende Ladungssicherung beim Transport zu ungewollten Bewegungen des Ladeguts kommen. Dadurch werden Beschäftigte oder Dritte gefährdet. Auch eine Beschädigung des Ladeguts beim Transport ist nicht auszuschließen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Sie prüfen regelmäßig, dass die Fahrzeugführer die erforderliche Fahrerlaubnis haben.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Transportfahrzeuge, auch die zulassungsfreien, werden regelmäßig gewartet bzw. geprüft, so dass ihr verkehrssicherer Zustand sichergestellt ist. Darüber hinaus prüfen die Fahrer vor Fahrantritt die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fahrtstrecken und Zeiten sind so geplant, dass Zeitdruck und Stress so weit wie möglich vermieden werden. Dadurch wird ein riskanter Fahrstil, überhöhte Geschwindigkeit etc. vermieden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die den Transport Fahrenden werden über das sichere Verhalten beim Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, beim Anfahren von Festplätzen, beim Rangieren sowie zum Verhalten bei Pannen und Unfällen unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Notfälle, Unfälle und ungeplante Ereignisse (Panne, Stau) sind Rufeinrichtungen (z. B. ein Mobiltelefon) vorhanden, so dass für die Fahrenden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Gefährdungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. bei Pannen) tragen Fahrende reflektierende Warnkleidung. Es ist empfehlenswert, die Warnkleidung auch beim Auf- und Abbau zu tragen, wenn ein Risiko durch andere am Verkehr Teilnehmende besteht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die den Transport Fahrenden erhalten die Gelegenheit, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen (Trainingskarten können bei der BGN angefordert werden).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fahrenden tragen geeignetes Schuhwerk, das geschlossen ist und eine rutschhemmende Sohle hat. Wo es erforderlich ist, werden Sicherheitsschuhe vom Betrieb zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die transportierten Gegenstände werden so geladen, dass sie nicht verrutschen oder umkippen. Alle erforderlichen Hilfsmittel zur Sicherung der Ladung werden bereitgestellt und von den Beschäftigten benutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die Transportfahrzeuge wurde ein Lastverteilungsplan erstellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die zur Ladungssicherung verwendeten Einrichtungen und Hilfsmittel werden regelmäßig auf ihren einwandfreien technischen Zustand überprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
den Transport Fahrenden sind unterwiesen, die Ladungssicherung bei Fahrtunterbrechungen zu überprüfen und ggf. Nachzurrarbeiten durchzuführen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Im Betrieb hat mindestens eine Person an einem Seminar zum Thema Ladungssicherung teilgenommen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DAufbau und Abbau
D 1Auf- und Abbautätigkeiten
Beim Auf- und Abbau von Fliegenden Bauten bestehen besondere Gefährdungen für die Beschäftigten, wenn die Standsicherheit von Bauteilen nicht gegeben oder beeinträchtigt ist. Unkontrolliert pendelnde Lasten, unter mechanischer Spannung stehende Bauteile, Teile mit großem Eigengewicht u. Ä. stellen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dar. Daneben können die Beschäftigten auch durch herabfallende Werkzeuge oder Teile verletzt werden. Das manuelle Bewegen schwerer Bauteile kann zu Rückenerkrankungen führen.
Bei Verzicht auf persönliche Schutzausrüstung (etwa Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe) kann es gerade bei Auf- und Abbauarbeiten zu gravierenden Verletzungen kommen. Bei Arbeiten in der Höhe besteht Absturzgefahr. Werden Arbeiten an elektrischen Anlagen unsachgemäß durchgeführt, kann es zu lebensgefährlichen Stromunfällen kommen.
Bei Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten den unterschiedlichsten Witterungseinflüssen (Hitze, UV-Strahlung, Kälte, Nässe) ausgesetzt.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Um einen sicheren Auf- und Abbau zu gewährleisten liegt eine Montageanleitung für den Fliegenden Bau vor, aus der sich der folgerichtige Ablauf der Bauphasen unter ständiger Einhaltung der Standsicherheit entnehmen lässt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eine geeignete, zuverlässige und sachkundige aufsichtführende Person überwacht die Bauphasen entsprechend der Montageanleitung. Die aufsichtführende Person verfügt auch über die erforderliche Ausbildung zur Unfallverhütung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die bei der Montage an hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendeten Werkzeuge werden, wann immer möglich, gegen Herabfallen gesichert. Sie werden vor der Verwendung vom Benutzer auf offensichtliche Schäden überprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um Rückenerkrankungen zu vermeiden, stehen geeignete Hilfsmittel (z. B. Krane, Stapler oder Winden) für das Be- und Entladen bzw. Positionieren der Bauteile zur Verfügung. Die Beschäftigten werden über die Verwendung der Hilfsmittel unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Auf- und Abbauarbeiten werden Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt und verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Besteht Gefahr von Kopfverletzungen durch herabfallende Teile oder pendelnde Lasten bei Hubarbeiten, stehen Industrieschutzhelme zur Verfügung und werden getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Arbeiten, die nicht von sicheren Arbeitsplätzen aus durchgeführt werden können und bei denen Absturzgefahr besteht, wird persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung gestellt und verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Arbeiten mit starker Lärmentwicklung, z. B. Bolzen- oder Ankerschlagen, steht geeigneter Gehörschutz zur Verfügung und wird verwendet.

ASI 8.10 Einsatz von Gehörschutz
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Arbeiten, bei denen Gefahr für die Augen besteht, z. B. Trennschleifen, werden Schutzbrillen zur Verfügung gestellt und getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Elektrotechnische Arbeiten, wie z. B. der Anschluss von Fahrgeschäften, aber auch die Montage, Änderung oder Reparatur elektrischer Anlagen und Geräte, werden nur durch Elektrofachkräfte bzw. unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen für die jeweilige Aufgabe geeignete und sichere Leitern zur Verfügung. Wo möglich und erforderlich werden statt Leitern sichere Arbeitsmittel wie Rollgerüste oder Hubarbeitsbühnen eingesetzt.

ASI 9.50 Vermeiden von Sturzgefahren und Leiterunfällen
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um die Beschäftigten so weit wie möglich gegen Witterungseinflüsse zu schützen, stellen Sie je nach Bedarf geeignete Wetterschutzkleidung, Sonnenschutz und Getränke zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DAufbau und Abbau
D 2Einsatz von Gabelstaplern
Der Einsatz ungeeigneter Geräte oder ungeeigneter Anbauteile, aber auch Bedienfehler oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung können zu Zusammenstößen, zum Umkippen des Staplers oder zum Herabfallen der Last führen. Dementsprechend können sich Unfälle mit schweren Verletzungen des Gabelstapler Fahrenden oder von in der Nähe befindlichen Personen ereignen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Für die jeweils anstehende Arbeitsaufgabe wird ein Stapler eingesetzt, der hierfür geeignet ist. Dies betrifft insbesondere die Tragfähigkeit, die Hubhöhe, die Art der Lastaufnahme und die geeignete Zusatzausrüstung, z. B. beim Personentransport. Es werden ausschließlich Stapler eingesetzt, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Stapler werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Stapler werden ausschließlich von Personen bedient, die mindestens 18 Jahre alt sind, entsprechend ausgebildet wurden, ihre Befähigung zum Staplerfahren nachgewiesen haben und hierzu schriftlich beauftragt wurden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden regelmäßige Unterweisungen der Gabelstapler Fahrenden durchgeführt und dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die benutzende Person führt arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung der wesentlichen Bedienelemente durch.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Maßnahmen ist sichergestellt, dass beim Bewegen von sichteinschränkenden Lasten keine Personen gefährdet werden (z. B. durch eine Mastkamera).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Maßnahmen ist sichergestellt, dass rückwärts fahrende Stapler keine Personen gefährden (z. B. durch eine Rückfahrwarneinrichtung).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DAufbau und Abbau
D 3Kranarbeiten
Der Einsatz eines ungeeigneten Krans oder der unsachgemäße Umgang damit können zum Umkippen des Krans, zum unkontrollierten Pendeln oder zum Herabfallen der Last führen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Für die jeweils anstehende Arbeitsaufgabe wird ein Kran eingesetzt, der hierfür geeignet ist. Dies betrifft insbesondere die Tragfähigkeit, die Hubhöhe, die Ausladung, die Art der Lastaufnahme und die geeignete Zusatzausrüstung, z. B. beim Personentransport. Es werden ausschließlich Kräne eingesetzt, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden bevorzugt Krane eingesetzt, die über eine elektronische Überwachung des Rüstzustandes und der Abstützung verfügen, um ein Kippen des Kranes zu verhindern.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Krane werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Sie stellen sicher, dass für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeignete Anschlagmittel (Hebebänder, Gehänge, Ketten) bereitstehen und die Beschäftigten über das richtige Anschlagen der Lasten unterwiesen wurden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Anschlagmittel werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren sicheren Zustand hin geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Krane werden ausschließlich von Personen bedient, die mindestens 18 Jahre alt sind, entsprechend ausgebildet und hierzu schriftlich beauftragt wurden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden regelmäßige Unterweisungen der Kran führenden Person durchgeführt und dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die benutzende Person führt arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung der wesentlichen Bedienelemente durch.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Vor Beginn von Arbeiten mit Kranen, insbesondere mit Autokranen werden die vor Ort herrschenden Bedingungen beurteilt (Bodenbeschaffenheit, Neigung der Fläche, ggf. Hindernisse oder Gefahrstellen im Schwenkbereich) und davon ausgehend geeignete Maßnahmen für den sicheren Betrieb ergriffen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Maßnahmen ist die Abstimmung zwischen der Kran führenden Person und den übrigen Beschäftigten sichergestellt (z. B. durch klare Absprachen im Vorfeld, Verständigung mit Funkgeräten oder mit eindeutigen Handzeichen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 1Bedien- und Steuertätigkeiten
Bei der Bedienung und Steuerung eines Fahrgeschäftes kann es zur ungewollten Freigabe von Fahrbewegungen kommen, obwohl sich noch Beschäftigte oder auch Fahrgäste im Bewegungsbereich des Fahrgeschäftes befinden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Alle Personen, die das Fahrgeschäft steuern, sind in dessen Bedienung unterwiesen und geschult. Sie vergewissern sich insbesondere vor dem Start, dass sich die Fahrgäste ordnungsgemäß auf ihren Plätzen befinden und dass sich das Anweisepersonal außerhalb des Gefahrbereichs aufhalten. Sie wissen auch, wie sie sich in außergewöhnlichen Situationen und in Notfällen verhalten müssen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Aufstellung des Steuerstandes und durch ausreichende Beleuchtung ist eine gute Sicht auf das Fahrgeschäft sichergestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zur Vermeidung von Über- oder Unterforderung wechselt sich das Bedienpersonal im Steuerstand in regelmäßigen Abständen ab.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beleuchtungsverhältnisse im Steuerstand ermöglichen eine gute, ermüdungsfreie Sicht auf die Bedienelemente.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Sitzposition im Steuerstand kann an die Größe der Beschäftigten angepasst werden (z. B. durch einen höhenverstellbaren Stuhl).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Arbeitsplatz ist frei von Zugerscheinungen und angemessen temperierbar.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 2Tätigkeit als Anweise- und Sicherheitspersonal
Bei der Tätigkeit als Anweise- und Sicherheitspersonal kann es zu schweren Unfällen kommen, wenn man sich im Bewegungs- bzw. der Gefahrbereich des Fahrgeschäftes bewegt oder auf dem Fahrgeschäft mitfährt. Des Weiteren stellen ungünstige Witterungsverhältnisse, die Lärmbelastung durch laute Musik sowie ggf. Konflikte mit den Gästen typische Unfall- oder Gesundheitsgefahren dar.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Der Zugang zum Bewegungs- bzw. Gefahrbereich des Fahrgeschäfts ist durch bauliche Maßnahmen (Abschrankungen, Geländer) so weit wie möglich eingeschränkt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Sie unterweisen die Beschäftigten, dass der Bewegungs- bzw. Gefahrbereich des Fahrgeschäfts nur bei Stillstand des Geschäfts (zum Kassieren oder zum Arretieren von Haltebügeln etc.) betreten werden darf und vor dem Start der Fahrbewegung verlassen werden muss. Insbesondere das Mitfahren auf dem Geschäft während des Anlaufs ist den Beschäftigten verboten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Personal achtet beim Einsteigen der Fahrgäste darauf, dass diese keine Gegenstände mitführen, die während der Fahrt aus dem Fahrgeschäft herausgeschleudert werden können (z. B. Schirme, Krüge).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind unterwiesen, dass während des Spielbetriebs nur die dafür vorgesehenen Verkehrswege benutzt werden. Der Gang unter das Fahrgeschäft sowie der Zutritt in den Bewegungs- bzw. Gefahrbereich (z. B. für die Suche nach verloren gegangenen Gegenständen) während des Betriebes sind ausdrücklich verboten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Aufenthaltsorte der Beschäftigten während des Spielbetriebs sind so festgelegt, dass eine Lärmbelastung durch Musik möglichst gering ist. Durch einen Pegelbegrenzer ist sichergestellt, dass die Lautstärke der Musik nicht im Laufe der Zeit kontinuierlich erhöht wird.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
In unmittelbarer Nähe von Steharbeitsplätzen stehen Bedarfssitze oder Stehhilfen zur Verfügung. Sie ermöglichen während Wartezeiten eine Entlastung vom Stehen und Gehen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind informiert (möglichst geschult), wie sie sich gegenüber den Fahrgästen verhalten sollen und wie sie mit Konflikten, Beschwerden und Gewalt umgehen können (Anweisungen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner, Beistand).

ASI 9.02 Gewalt und Extremereignisse am Arbeitsplatz
ASI 10.01 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Kleinbetrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 3Tätigkeit in Verkaufs- und Schießwagen
Bei Arbeiten in Verkaufs- oder Schießwagen kann es zu Sturzunfällen (z. B. beim Ein- und Aussteigen) kommen. Des Weiteren kann der Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln (z. B. mit Flüssiggas betriebene Geräte, Küchengeräte, Gewehre etc.) oder eine ungünstige Gestaltung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsabläufe zu Gefährdungen führen. Hinweis: Für die Beurteilung von Gefährdungen in Imbissgeschäften kann ergänzend auch die ASI 10.12 „Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern“ verwendet werden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit den vorhandenen betrieblichen Einrichtungen (z. B. Mandelbox, Speiseeismaschine, Backofen, Fettbackgerät, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Gewehre) regelmäßig unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Arbeitsabläufe, Aufgabenverteilungen, Laufwege, Einteilung der Bereiche, Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind so festgelegt, dass Stress und Belastungen möglichst gering gehalten werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für eine ausreichende Reinigung des Arbeitsplatzes ist gesorgt. Produktreste, Röhrchenteile in Schießbuden etc. hinter der Theke werden sofort entfernt, um ein Ausrutschen zu vermeiden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Waren in Theken und auf Regalen sind gut zugänglich. Die Beschäftigten erreichen die Waren ohne extremes Bücken, Drehen oder Strecken. Für das Erreichen höherer Regalebenen sind Leitern oder Tritte vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um Rückenerkrankungen zu vermeiden, stehen für Transporttätigkeiten geeignete Hilfsmittel (z. B. Sackkarren) zur Verfügung. Die Beschäftigten werden unterwiesen, nicht zu viele Lasten (z. B. Kisten) auf einmal zu tragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bedarfssitze oder Stehhilfen stehen in unmittelbarer Nähe des Steharbeitsplatzes zur Verfügung. Sie ermöglichen während Wartezeiten eine kurzzeitige Entlastung vom Stehen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind informiert (möglichst geschult), wie sie sich gegenüber den Fahrgästen verhalten sollen und wie sie mit Konflikten, Beschwerden und Gewalt umgehen können (Anweisungen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner, Beistand).

ASI 9.02 Gewalt und Extremereignisse am Arbeitsplatz
ASI 10.01 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Kleinbetrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 4Tätigkeit in Zelthallen
Bei Arbeiten in Zelthallen kann es zu Sturzunfällen (z. B. durch ungeeignetes Schuhwerk, zugestellte Laufwege etc.) kommen. Der Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln (z. B. mit Flüssiggas betriebenen Geräten, Küchengeräten) oder eine ungünstige Gestaltung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsabläufe kann ebenfalls zu Gefährdungen führen. Ebenso können Konflikte mit Gästen entstehen.
Hinweis: Für die Beurteilung von Gefährdungen in Zelthallen, insbesondere für den Getränkeausschank, den Küchenbetrieb und den Service sollte ergänzend auch die ASI 10.12 „Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe“ verwendet werden.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Arbeitsabläufe, Aufgabenverteilungen, Laufwege, Einteilung der Bereiche, Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind eindeutig festgelegt, um Stress und Belastungen möglichst gering zu halten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Vor Öffnung des Zeltbetriebs stellen Sie sicher, dass der Boden des Zelts ohne Beschädigungen ist und keine Stolperstellen oder Hindernisse (z. B. am Boden verlegte Leitungen) aufweist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten achten darauf, dass die Laufwege frei von Hindernissen bleiben, und bitten die Gäste ggf. darum, dort abgestellte Gegenstände zu entfernen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten tragen Schuhwerk, das eine sichere und ermüdungsfreie Tätigkeit ermöglicht. Die Schuhe sollen insbesondere einen festen Sitz am Fuß, eine biegsame und rutschhemmende Sohle, niedrige Absätze und ein ausgeformtes Fußbett haben.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind informiert (möglichst geschult), wie sie sich im Umgang mit auch angetrunkenen Gästen verhalten sollen und wie sie Konflikte und Beschwerden bewältigen können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten (Kassier- und Bedienpersonal) sind angehalten, den Bargeldbestand regelmäßig oder bei einer bestimmten Summe abzuschöpfen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 5Artistische Vorführungen
Die Gefährdungen/Belastungen bei artistischen Vorführungen sind abhängig von der Art der Vorführung und deshalb immer im Einzelfall zu betrachten. Dies können z. B. Gefährdungen durch Absturz, Kollision, Brand oder Verbrennungen sein. Da technische Schutzmaßnahmen bei artistischen Vorführungen nur sehr eingeschränkt zum Einsatz kommen können, ist ein besonderes Augenmerk auf die Organisation und die persönlichen Faktoren zu richten.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Es ist sichergestellt, dass solche Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (Drahtseile, Bühnentechnik, Beleuchtung, Einrichtungen, die mit Motoren bewegt werden etc.) vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion geprüft werden.
Die Prüfung darf nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Artistinnen und Artisten führen selbst vor jeder Probe und Vorführung einen Sicherheitscheck der benötigten Arbeitsmittel und der persönlichen Schutzausrüstung durch.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Artistinnen und Artisten sorgen durch ein hohes Trainingsniveau für eine möglichst sichere Durchführung der Darbietung. Darbietungen werden von Personen nur in physisch und psychisch einwandfreier Verfassung durchgeführt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Artistinnen und Artisten benutzen so weit wie möglich sowohl während der Proben wie auch während der Darbietungen Schutzeinrichtungen, z. B. gegen Absturz.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei fliegenden Luftnummern werden generell Auffangnetze oder gleichwertige Maßnahmen als Absturzsicherung verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Proben und Aufführungen mit offenem Feuer stehen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Heiße Gegenstände (z. B. Flammringe) werden während der Abkühlphase separat gelagert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Artistische Vorführungen werden bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Wind, Regen, ...) nicht begonnen bzw. umgehend abgebrochen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Vorführungen mit Kraftfahrzeugen steht eine ausreichende Zahl von Personen mit entsprechender Ausrüstung (z. B. Brechstangen, Rettungssatz, Winden, Feuerlöscher) für Rettungsmaßnahmen zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ESpielbetrieb
E 6Haltung und Vorführungen mit Tieren
Beim Umgang mit Tieren bestehen für die Beschäftigten besondere Gefahren durch plötzliches und unerwartetes Verhalten der Tiere (z. B. Beißen, Ausschlagen, Drängen). Daneben besteht beim Umgang mit Tieren eine erhöhte Infektionsgefahr, z. B. durch Kratz- oder Bissverletzungen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die mit der Arbeit und Pflege von Tieren betrauten Beschäftigten sind unterwiesen, wie sie sich im Umgang mit den Tieren zu verhalten haben und welche persönliche Schutzausrüstung zu verwenden ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beschäftigte, die mit Tieren umgehen, haben die erforderlichen Schutzimpfungen, wie z. B. gegen Tetanus.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zum Schutz der Beschäftigen und der Gäste werden Sicherheitsabstände eingehalten oder Absperrungen genutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Transport von Absperrgittern erfolgt in ausreichend dimensionierten Gestellen, die eine gefahrlose Entnahme der Gitter ermöglichen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beim Ausbringen und Aufnehmen von staubendem Unterboden (Heu, Streu, Späne) wird auf eine staubarme Arbeitsweise geachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Arbeiten mit gefährlichen Tieren innerhalb von Käfigen steht eine zweite Person als Sicherungsposten in der Nähe bereit.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für den Notfall gibt es Möglichkeiten, die Tiere von Menschen zu trennen, z. B. Stockschlingen, Stangen, Wasserschlauch.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Heiße Gegenstände (z. B. Flammringe) werden während der Abkühlphase sicher gelagert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

FWartung, Instandhaltung, Reinigung
F 1Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ergeben sich besondere Gefährdungen durch betriebsmäßig ungesicherte Gefahrstellen an Maschinen, bei Feuerarbeiten sowie bei Arbeiten mit Absturzgefahr.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Fahrgeschäften usw. erfolgt nach den Herstellervorgaben. Die entsprechenden Hinweise sind in den vorhandenen Betriebsanleitungen aufgeführt und werden beachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die mit der Wartung und Instandhaltung beauftragten Beschäftigten sind fachkundig und unterwiesen. Sie kennen die Gefährdungen, die bei der Arbeit mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln auftreten können. Die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen werden konsequent umgesetzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Maschinen und Anlagen werden vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten ausgeschaltet, ggf. noch anstehende Restenergien (gespannte Federn, anstehende Druckluft, geladene Kondensatoren) werden kontrolliert abgeleitet. Die Maschinen/Anlagen werden dann gegen Wiedereinschalten gesichert (z. B. mittels eines Vorhängeschlosses am Hauptschalter).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die Instandhaltung stehen geeignete Werkzeuge (z. B. passende Schraubenschlüssel und Schraubendreher) zur Verfügung. Die Werkzeuge werden bestimmungsgemäß verwendet. So werden Zangen bspw. nicht zum Anziehen von Schrauben eingesetzt und Schraubendreher nicht zum Hebeln oder Meißeln.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Vor der Benutzung von Werkzeugen werden diese auf einen sicheren Zustand hin überprüft (ordnungsgemäße Kabeleinführungen, unbeschädigte Gehäuse, funktionierende Schutzeinrichtungen). Schadhaftes Werkzeug wird der Benutzung entzogen und instand gesetzt bzw. ersetzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Instandhaltungsarbeiten, die nicht vom Fußboden aus durchgeführt werden können, stehen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Abhängig von der Art, Schwere und Dauer der Tätigkeit können das Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen o. Ä. sein.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vor Ort können die für die Arbeit notwendigen Handwerkzeuge in Werkzeugkästen oder in -wagen leicht transportiert werden oder es werden die notwendigen Handwerkzeuge in geeigneten Werkzeugtaschen oder Etuis zum Umhängen oder Umschnallen sicher und übersichtlich mitgeführt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille beim Schleifen, Augenschutz beim Schweißen, Gehörschutz in lauter Umgebung) ist den Beschäftigten leicht zugänglich und wird von diesen verwendet. Auf eine saubere und intakte persönliche Schutzausrüstung wird geachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird darauf geachtet, dass Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so weit wie möglich mit angebrachten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. Wo das nicht möglich ist, wird sichergestellt, dass nach Abschluss der Arbeiten alle demontierten Schutzeinrichtungen wieder angebracht und auf ihre einwandfreie Funktionsweise kontrolliert werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wird nach Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten ein Probelauf durchgeführt, so ist dafür gesorgt, dass besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden (qualifiziertes und eingewiesenes Personal, klare Absprachen, klare Kommunikation etc.).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Elektroarbeiten werden nur von Elektrofachkräften (bzw. unter deren Leitung und Aufsicht) durchgeführt. Dabei werden die elektrotechnischen Regeln, insbesondere die VDE-Bestimmungen, beachtet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird darauf geachtet, dass diese grundsätzlich immer im abgeschalteten Zustand vorgenommen werden und nicht unbeabsichtigt wieder eingeschaltet werden können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Lackierarbeiten oder Ausbesserungsarbeiten mit Epoxidharz werden entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen sowie zur Vermeidung von Gesundheitsschäden getroffen. Es werden keine offenen Behälter mit Lösemitteln, Verdünnern oder Abfällen abgestellt und möglichst nur lösemittelarme Lacke und Farben verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist sichergestellt, dass vor Beginn von Feuerarbeiten (Schweißen, Trennschleifen) ein Erlaubnisschein mit Unterschrift eines Verantwortlichen ausgestellt. wird. Der Erlaubnisschein beschreibt die auszuführenden Arbeiten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

FWartung, Instandhaltung, Reinigung
F 2Reinigung
Beim Reinigen bestehen Gefährdungen durch den Umgang mit Reinigungsmitteln. Bei umfangreichen Reinigungsarbeiten kann eine Hautgefährdung für die Beschäftigten bestehen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Reinigungsmittel sind oft Gefahrstoffe. Wenn immer möglich, werden vorhandene Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Mittel ersetzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die eingesetzten Gefahrstoffe und Reinigungsmaschinen (z. B. Hochdruckreiniger) sind Betriebsanweisungen vorhanden und die Beschäftigten werden entsprechend unterwiesen. Die Unterweisung wird dokumentiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zur Entnahme von flüssigen Reinigungsmitteln aus Vorratsbehältern werden geeignete Hilfsmittel (Kipper, Heber oder Pumpen) eingesetzt, damit ein Verspritzen oder Verschütten möglichst verhindert wird.

ASI 8.05 Reizende und ätzende Stoffe
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist dafür gesorgt, dass die zu reinigenden Bereiche abgesperrt und gekennzeichnet sind (Sturzgefahr).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Mit dem Hochdruckreiniger werden nur Dinge gereinigt, die dafür geeignet sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit Reinigern wie Schutzhandschuhe, Schutzbrille etc. ist vorhanden und wird von den Beschäftigten genutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Reinigungsarbeiten von Hand stehen geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung. Ein Hautschutzplan ist erstellt und den Mitarbeitern bekannt gemacht.

Hautschutzplan
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN


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