F | Wartung, Instandhaltung, Reinigung |
F 1 | Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten |  |
 | Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ergeben sich besondere Gefährdungen durch betriebsmäßig ungesicherte Gefahrstellen an Maschinen, bei Feuerarbeiten sowie bei Arbeiten mit Absturzgefahr. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Die Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten, Fahrgeschäften usw. erfolgt nach den Herstellervorgaben. Die entsprechenden Hinweise sind in den vorhandenen Betriebsanleitungen aufgeführt und werden beachtet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die mit der Wartung und Instandhaltung beauftragten Beschäftigten sind fachkundig und unterwiesen. Sie kennen die Gefährdungen, die bei der Arbeit mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln auftreten können. Die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen werden konsequent umgesetzt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Maschinen und Anlagen werden vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten ausgeschaltet, ggf. noch anstehende Restenergien (gespannte Federn, anstehende Druckluft, geladene Kondensatoren) werden kontrolliert abgeleitet. Die Maschinen/Anlagen werden dann gegen Wiedereinschalten gesichert (z. B. mittels eines Vorhängeschlosses am Hauptschalter). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Für die Instandhaltung stehen geeignete Werkzeuge (z. B. passende Schraubenschlüssel und Schraubendreher) zur Verfügung. Die Werkzeuge werden bestimmungsgemäß verwendet. So werden Zangen bspw. nicht zum Anziehen von Schrauben eingesetzt und Schraubendreher nicht zum Hebeln oder Meißeln. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Vor der Benutzung von Werkzeugen werden diese auf einen sicheren Zustand hin überprüft (ordnungsgemäße Kabeleinführungen, unbeschädigte Gehäuse, funktionierende Schutzeinrichtungen). Schadhaftes Werkzeug wird der Benutzung entzogen und instand gesetzt bzw. ersetzt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Für Instandhaltungsarbeiten, die nicht vom Fußboden aus durchgeführt werden können, stehen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Abhängig von der Art, Schwere und Dauer der Tätigkeit können das Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen o. Ä. sein. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vor Ort können die für die Arbeit notwendigen Handwerkzeuge in Werkzeugkästen oder in -wagen leicht transportiert werden oder es werden die notwendigen Handwerkzeuge in geeigneten Werkzeugtaschen oder Etuis zum Umhängen oder Umschnallen sicher und übersichtlich mitgeführt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille beim Schleifen, Augenschutz beim Schweißen, Gehörschutz in lauter Umgebung) ist den Beschäftigten leicht zugänglich und wird von diesen verwendet. Auf eine saubere und intakte persönliche Schutzausrüstung wird geachtet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es wird darauf geachtet, dass Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten so weit wie möglich mit angebrachten Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. Wo das nicht möglich ist, wird sichergestellt, dass nach Abschluss der Arbeiten alle demontierten Schutzeinrichtungen wieder angebracht und auf ihre einwandfreie Funktionsweise kontrolliert werden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Wird nach Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten ein Probelauf durchgeführt, so ist dafür gesorgt, dass besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden (qualifiziertes und eingewiesenes Personal, klare Absprachen, klare Kommunikation etc.). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Elektroarbeiten werden nur von Elektrofachkräften (bzw. unter deren Leitung und Aufsicht) durchgeführt. Dabei werden die elektrotechnischen Regeln, insbesondere die VDE-Bestimmungen, beachtet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird darauf geachtet, dass diese grundsätzlich immer im abgeschalteten Zustand vorgenommen werden und nicht unbeabsichtigt wieder eingeschaltet werden können. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei Lackierarbeiten oder Ausbesserungsarbeiten mit Epoxidharz werden entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen sowie zur Vermeidung von Gesundheitsschäden getroffen. Es werden keine offenen Behälter mit Lösemitteln, Verdünnern oder Abfällen abgestellt und möglichst nur lösemittelarme Lacke und Farben verwendet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es ist sichergestellt, dass vor Beginn von Feuerarbeiten (Schweißen, Trennschleifen) ein Erlaubnisschein mit Unterschrift eines Verantwortlichen ausgestellt. wird. Der Erlaubnisschein beschreibt die auszuführenden Arbeiten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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