D | Aufbau und Abbau |
D 3 | Kranarbeiten |  |
 | Der Einsatz eines ungeeigneten Krans oder der unsachgemäße Umgang damit können zum Umkippen des Krans, zum unkontrollierten Pendeln oder zum Herabfallen der Last führen. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Für die jeweils anstehende Arbeitsaufgabe wird ein Kran eingesetzt, der hierfür geeignet ist. Dies betrifft insbesondere die Tragfähigkeit, die Hubhöhe, die Ausladung, die Art der Lastaufnahme und die geeignete Zusatzausrüstung, z. B. beim Personentransport. Es werden ausschließlich Kräne eingesetzt, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es werden bevorzugt Krane eingesetzt, die über eine elektronische Überwachung des Rüstzustandes und der Abstützung verfügen, um ein Kippen des Kranes zu verhindern. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Krane werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Sie stellen sicher, dass für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeignete Anschlagmittel (Hebebänder, Gehänge, Ketten) bereitstehen und die Beschäftigten über das richtige Anschlagen der Lasten unterwiesen wurden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Anschlagmittel werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren sicheren Zustand hin geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Krane werden ausschließlich von Personen bedient, die mindestens 18 Jahre alt sind, entsprechend ausgebildet und hierzu schriftlich beauftragt wurden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es werden regelmäßige Unterweisungen der Kran führenden Person durchgeführt und dokumentiert. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die benutzende Person führt arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung der wesentlichen Bedienelemente durch. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Vor Beginn von Arbeiten mit Kranen, insbesondere mit Autokranen werden die vor Ort herrschenden Bedingungen beurteilt (Bodenbeschaffenheit, Neigung der Fläche, ggf. Hindernisse oder Gefahrstellen im Schwenkbereich) und davon ausgehend geeignete Maßnahmen für den sicheren Betrieb ergriffen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Durch geeignete Maßnahmen ist die Abstimmung zwischen der Kran führenden Person und den übrigen Beschäftigten sichergestellt (z. B. durch klare Absprachen im Vorfeld, Verständigung mit Funkgeräten oder mit eindeutigen Handzeichen). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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