E | Spielbetrieb |
E 5 | Artistische Vorführungen |  |
 | Die Gefährdungen/Belastungen bei artistischen Vorführungen sind abhängig von der Art der Vorführung und deshalb immer im Einzelfall zu betrachten. Dies können z. B. Gefährdungen durch Absturz, Kollision, Brand oder Verbrennungen sein. Da technische Schutzmaßnahmen bei artistischen Vorführungen nur sehr eingeschränkt zum Einsatz kommen können, ist ein besonderes Augenmerk auf die Organisation und die persönlichen Faktoren zu richten. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Es ist sichergestellt, dass solche Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (Drahtseile, Bühnentechnik, Beleuchtung, Einrichtungen, die mit Motoren bewegt werden etc.) vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion geprüft werden. Die Prüfung darf nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Artistinnen und Artisten führen selbst vor jeder Probe und Vorführung einen Sicherheitscheck der benötigten Arbeitsmittel und der persönlichen Schutzausrüstung durch. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Artistinnen und Artisten sorgen durch ein hohes Trainingsniveau für eine möglichst sichere Durchführung der Darbietung. Darbietungen werden von Personen nur in physisch und psychisch einwandfreier Verfassung durchgeführt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Artistinnen und Artisten benutzen so weit wie möglich sowohl während der Proben wie auch während der Darbietungen Schutzeinrichtungen, z. B. gegen Absturz. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei fliegenden Luftnummern werden generell Auffangnetze oder gleichwertige Maßnahmen als Absturzsicherung verwendet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei Proben und Aufführungen mit offenem Feuer stehen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Heiße Gegenstände (z. B. Flammringe) werden während der Abkühlphase separat gelagert. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Artistische Vorführungen werden bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Wind, Regen, ...) nicht begonnen bzw. umgehend abgebrochen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bei Vorführungen mit Kraftfahrzeugen steht eine ausreichende Zahl von Personen mit entsprechender Ausrüstung (z. B. Brechstangen, Rettungssatz, Winden, Feuerlöscher) für Rettungsmaßnahmen zur Verfügung. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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