Für die jeweils anstehende Arbeitsaufgabe wird ein Stapler eingesetzt, der hierfür geeignet ist. Dies betrifft insbesondere die Tragfähigkeit, die Hubhöhe, die Art der Lastaufnahme und die geeignete Zusatzausrüstung, z. B. beim Personentransport. Es werden ausschließlich Stapler eingesetzt, die sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. | | | Wer erledigt?
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Die Stapler werden wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren arbeitssicheren Zustand geprüft. Die Prüfungen werden dokumentiert. | | | Wer erledigt?
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Die Stapler werden ausschließlich von Personen bedient, die mindestens 18 Jahre alt sind, entsprechend ausgebildet wurden, ihre Befähigung zum Staplerfahren nachgewiesen haben und hierzu schriftlich beauftragt wurden. | | | Wer erledigt?
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Es werden regelmäßige Unterweisungen der Gabelstapler Fahrenden durchgeführt und dokumentiert. | | | Wer erledigt?
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Die benutzende Person führt arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung der wesentlichen Bedienelemente durch. | | | Wer erledigt?
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Durch geeignete Maßnahmen ist sichergestellt, dass beim Bewegen von sichteinschränkenden Lasten keine Personen gefährdet werden (z. B. durch eine Mastkamera). | | | Wer erledigt?
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Durch geeignete Maßnahmen ist sichergestellt, dass rückwärts fahrende Stapler keine Personen gefährden (z. B. durch eine Rückfahrwarneinrichtung). | | | Wer erledigt?
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