Die vorliegende DGUV Regel konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Versicherten zu gewährleisten, sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich. In diesem Sinne werden die Formulierungen "Sicherheit und Gesundheitsschutz" sowie "Sicherheit und Gesundheit" gleichbedeutend mit dem Begriff "Arbeitsschutz" nach Arbeitsschutzgesetz verwendet.
Vertiefende beziehungsweise weiterführende Hinweise finden sich u.a. in staatlichen Bestimmungen sowie im DGUV Schriftenwerk.
Staatliche Bestimmungen können über den Buchhandel oder das Internet, z. B. www.gesetze-im-internet.de, bezogen werden. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind beim zuständigen Unfallversicherungsträger, z. B. über die entsprechenden Internetseiten, oder unter www.dguv.de/de/mediencenter/publikation/index.jsp erhältlich.