| Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat. |
Zu § 1:
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber zur schriftlichen Bestellung von Betriebsärztinnen oder Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Sie unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, unter anderem dabei, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorzunehmen, geeignete Maßnahmen zu veranlassen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Damit sollen für Beschäftigte sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ermöglicht werden.