Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift (Serifenschrift) unmittelbar nachgeordnet (normale Schrift). Erfolgt eine Konkretisierung oder Erläuterung unmittelbar nach der Paragraphenüberschrift, gilt diese für den gesamten Paragraphen.
Die nachfolgenden Erläuterungen richten sich an Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.