Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:
Schweißen ist ein Verfahren zum Vereinigen metallischer Werkstoffe unter Anwendung von Wärme oder Kraft oder von beiden mit oder ohne Schweißzusatz.
Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen siehe auch DIN ISO 857-1 "Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 1: Metallschweißprozesse".
Siehe auch
DIN ISO 857-2 | „Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 2: Weichlöten, Hartlöten und verwandte Begriffe“, |
DIN 8522 | „Fertigungsverfahren der Autogentechnik; Übersicht“, |
DIN 32 527 | „Wärmen beim Schweißen, Löten, Schneiden und bei verwandten Verfahren; Begriffe, Verfahren“, |
DIN EN 657 | „Thermisches Spritzen; Begriffe, Einteilung“, |
DVS 2307-2 | „Arbeitsschutz beim Flammspritzen“, |
DVS 2307-3 | „Arbeitsschutz beim Lichtbogenspritzen“, |
DVS 2307-4 | „Arbeitsschutz beim Plasmaspritzen“. |
a) | Arbeiten in engen Räumen nach Abschnitt 3.7, |
b) | Arbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr nach Abschnitt 3.8, |
c) | Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt nach Abschnitt 3.9, |
d) | Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung nach Abschnitt 3.23, |
e) | Unterwasserschweiß- und -schneidarbeiten nach Abschnitt 3.25 |
und | |
f) | Arbeiten in Druckluft nach Abschnitt 3.26. |