2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:
Schweißen ist ein Verfahren zum Vereinigen metallischer Werkstoffe unter Anwendung von Wärme oder Kraft oder von beiden mit oder ohne Schweißzusatz.
Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen siehe auch DIN ISO 857-1 "Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 1: Metallschweißprozesse".
- Schneiden ist ein thermisches Trennen metallischer Werkstoffe.
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Verwandte Verfahren sind insbesondere Löten, thermisches Spritzen, Flammwärmen, Flammrichten, Flammhärten und Widerstandswärmen.
Siehe auch
DIN ISO 857-2 „Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 2: Weichlöten, Hartlöten und verwandte Begriffe“, DIN 8522 „Fertigungsverfahren der Autogentechnik; Übersicht“, DIN 32 527 „Wärmen beim Schweißen, Löten, Schneiden und bei verwandten Verfahren; Begriffe, Verfahren“, DIN EN 657 „Thermisches Spritzen; Begriffe, Einteilung“, DVS 2307-2 „Arbeitsschutz beim Flammspritzen“, DVS 2307-3 „Arbeitsschutz beim Lichtbogenspritzen“, DVS 2307-4 „Arbeitsschutz beim Plasmaspritzen“. - Schweißtechnische Arbeiten im Sinne dieses Kapitels sind Arbeiten nach den Verfahren der Nummern 1 bis 3.
- Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit besonderen Gefahren sind
a) Arbeiten in engen Räumen nach Abschnitt 3.7, b) Arbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr nach Abschnitt 3.8, c) Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt nach Abschnitt 3.9, d) Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung nach Abschnitt 3.23, e) Unterwasserschweiß- und -schneidarbeiten nach Abschnitt 3.25 und f) Arbeiten in Druckluft nach Abschnitt 3.26. - Einrichtungen sind alle Anlagen, Maschinen, Betriebsmittel, Geräte und deren Teile zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren.