1 ANWENDUNGSBEREICH |
Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit Brandgefahr nach Abschnitt 3.8.4 |
2 GEFAHREN |
- Wegfliegende oder abtropfende heiße Metall- oder Schlacketeilchen
- Wärmeleitung
- Sekundärflammen bei Autogenarbeiten an Rohrleitungen
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3 VERHALTENSREGELN |
- Festlegen des brandgefährdeten Bereiches
- Absprache der Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftraggeber
- Informieren über Brandmeldeeinrichtungen
- Beginn der schweißtechnischen Arbeiten nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen
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4 SICHERHEITSMASSNAHMEN |
- Entfernen sämtlicher beweglicher Stoffe und Gegenstände, die sich durch schweißtechnische Arbeiten in Brand setzen lassen
- Entfernen fester brennbarer Einrichtungen, z. B. Umkleidungen und Isolierungen, soweit baulich und betriebstechnisch durchführbar
- Abdecken verbleibender brennbarer Gegenstände, z. B. Holzbalken oder Kunststoffteile, mit geeigneten Materialien
- Abdichten von Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohröffnungen mit nichtbrennbaren Stoffen, z. B. Gips, Mörtel
- Kontrolle auf Brandentstehung durch einen Brandposten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöschern, angeschlossenem Wasserschlauch
- Vorhalten einer Brandwache für angemessenen Zeitrahmen nach Beendigung der schweißtechnischen Arbeiten
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5 VERHALTEN BEI BRANDENTSTEHUNG |
- Einstellen der schweißtechnischen Arbeit
- Unverzüglicher Löschangriff durch den Brandposten, Alarmierung der Feuerwehr und innerbetriebliche Weitergabe des Alarms
- Warnung in der Nähe tätiger Personen
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6 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE |
- In Brand geratene Kleidung mit Handschuhen, Löschdecke ersticken
- Gegebenenfalls Alarmierung der Rettungsdienste (Tel. ....................................)
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7 MITZUFÜHRENDE ARBEITSMITTEL
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- Geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecken (DIN 14 155, DIN EN 1869)
- Gegebenenfalls mobile Brandmeldeeinrichtungen, Funktelefon
- Materialien zum Abdecken, z. B. feuerfeste Abdeckmatten
- Materialien zum Abdichten, z. B. Gips, Mörtel
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