2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Bauaufzüge sind vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind und deren
    a) Lastaufnahmemittel in Fahrbahnen geführt, z. B. Anstellaufzüge, Anlegeaufzüge, Schnellbauaufzüge, Schachtgerüstaufzüge,
    oder
    b) Lastaufnahmemittel oder Anschlagmittel ungeführt, an Tragmitteln hängend, z. B. Seilrollenaufzüge, Rahmenstützenaufzüge mit Ausleger, Schwenkarmaufzüge,

    bewegt werden.

    Rahmenstützenaufzug mit Ausleger
    Abbildung: Rahmenstützenaufzug mit Ausleger
    B = Ballast
    P = Seilzug


    Doppelrahmenstützenaufzug mit Ausleger
    Abbildung: Doppelrahmenstützenaufzug mit Ausleger
  2. Bauaufzüge sind auch Möbelschrägaufzüge, die der Bauart von Bauaufzügen entsprechen.