3

 

Zeitpunkt der Anwendung

Die Inhalte dieser BG-Regel sind wie folgt anzuwenden:
1.   Kapitel 2.1 bis 2.23 ab Januar 2004,
2.   Kapitel 2.24 bis 2.38  ab Oktober 2004*) bzw. Januar 2005,
3.   Kapitel 2.39 ab April 2006,
   
soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind.




*) Einzelne Berufsgenossenschaften haben bereits zu diesem Zeitpunkt die für sie zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt.