Anlage 2
Zulässige Werte für Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern
Exposition |
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Mittelwert für 8h (gemittelt über den ganzen Körper) Spitzenwert für Kopf und Rumpf Spitzenwert für Extremitäten |
2 T 5 T |
Im Bereich von Wissenschaft, Forschung und im Einzelfall bei medizinischer Anwendung dürfen die Werte in Tabelle 2 angewendet werden, wenn der Betreiber der Anlage sicherstellt, dass
- die verbindlichen Beschaffenheitsanforderungen nationaler Rechtsvorschriften, die einschlägige Gemeinschaftsvorschriften umsetzen, von der Anlage erfüllt werden,
- für die Arbeitsplätze Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz unter besonderer Beachtung der Gefahren durch EM-Felder durchgeführt und dokumentiert werden,
- die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind,
- Tätigkeiten unter fachkundiger ärztlicher Aufsicht oder in Anwesenheit eines Sachkundigen durchgeführt werden.
Exposition |
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Spitzenwert für Kopf und Rumpf (maximal 2 h/d) Bei Expositionen größer 2 h/d gilt Tabelle 1 Spitzenwert für Extremitäten |
10 T |