1.1 Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser.
Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 "Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung" und DVGW-Merkblatt W 625 "Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon". |
1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon.
1.3 Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.