Anhang 2
Kennzeichnung
1 Sicherheitskennzeichnung
Die Sicherheitskennzeichnung ist entsprechend Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) vorzunehmen:
- Warnzeichen entsprechend Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe c)
- Zusatzzeichen, Aufmachung entsprechend Abschnitt 4.7 der Anlage 1 :
Grund: weiß, Text: schwarz
oder
Grund: gelb, Text: schwarz
Ozonanlage
Zutritt nur für unterwiesene Personen |
- Verbotszeichen P02 entsprechend Abschnitt 1 der Anlage 2
![[Bild]](16b.gif)