Vorbemerkung

Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheit konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" für Verkaufsstellen.

Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift, die kursiv erfolgen, unmittelbar nachgeordnet.

Weitere Hinweise, wie die Schutzziele der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" erreicht werden können, finden Sie für

Wird in einer Betriebsstätte einer Verkaufsstelle parallel ein Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Zahlungsinstitut, eine Spielstätte oder eine Kasse oder Zahlstelle der öffentlichen Hand betrieben, sollten in diesen Bereichen die entsprechenden, oben aufgeführten DGUV Regeln angewendet werden.