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Anwendungsbereich
Diese BG-Regel findet Anwendung bei der Arbeit in Gaststätten.
Gegebenenfalls sind auch die BG-Regeln "Arbeiten in Küchenbetrieben" (BGR 111), "Arbeiten in Backbetrieben" (BGR 112) oder "Mechanische Kegel- und Bowlingbahnen" (BGR 158) zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
Titel
Inhalt
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Manahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in Gaststätten, 3.1 Allgemeines Manahmen
3.2 Bauliche Anlagen
3.3 Brandschutz
3.4 Lärmschutz
3.5 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsmittel
3.6 Organisation
3.7 Prüfung der Arbeitsmittel
Anhang 1 Beispielsammlung für Maschinen, Geräte und Anlagen
Anhang 2 Vorschriften und Regeln
Hinweis