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Anwendungsbereich

  Diese BG-Regel findet Anwendung bei der Arbeit in Gaststätten.
  Gegebenenfalls sind auch die BG-Regeln "Arbeiten in Küchenbetrieben" (BGR 111), "Arbeiten in Backbetrieben" (BGR 112) oder "Mechanische Kegel- und Bowlingbahnen" (BGR 158) zu beachten.