Wenn Sie Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für die Verwendung von Getränkeschankanlagen umsetzen wollen, unterstützt Sie diese DGUV Regel dabei. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen bei der Errichtung und beim Betrieb von Getränkeschankanlagen kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise zur Arbeitssicherheit und einem erfolgreichen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten und Ihren Führungskräften und nicht zuletzt Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die vorliegende DGUV Regel bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Getränkeschankanlagen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten zu erreichen.