3.1.2 |
Elektrische Gefährdungen |
3.1.2.1 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nach § 4 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2) nicht mit Druckwasser gereinigt werden, es sei denn, die Schutzart lässt dies zu. |
Druckwasser ist Wasser mit einem Druck, der größer als der am Wasserhahn des öffentlichen Netzes anliegende Wasserdruck ist. | |
Die Anwendung von Reinigungsverfahren mit Wasser und Reinigungslösung hat sich an der vorhandenen Feuchtigkeitsschutzart zu orientieren. |
Handgeführte elektrische Sägen mit Wasserunterstützung für den Sägevorgang dürfen nur benutzt werden, wenn diese mit Schutzkleinspannung betrieben werden. |
Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2), DIN VDE 0740 "Handgeführte Elektrowerkzeuge" und DIN VDE 0100 Teil 410. |