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Dies wird z. B. erreicht wenn
- Entladestellen durch Überdachungen vor gefährdenden Witterungseinflüssen geschützt sind,
- hochgelegene Entladestellen mit einem getrennten Zugang für Personen ausgerüstet sind,
- an Entladestellen, die von Transportfahrzeugen rückwärts angefahren werden, Maßnahmen getroffen sind, die dem Fahrer ein Rangieren ohne Gefährdungen ermöglichen, z. B. durch Einsatz eines Einweisers, Ampelschaltung oder Räderleit- und Räderhemmeinrichtungen,
- an den Entladestellen fest eingerichtete Absperrungen vorhanden sind, die auf der ganzen Länge an die Ladebrücken der Fahrzeuge dicht anschließen und als seitliche Absturzsicherung sowie als Absperrung gegen Ausbrechen von Tieren wirken; die Absperrungen sollten leicht einstellbar sein und verriegelt werden können,
- ortsveränderliche Ladebrücken so beschaffen sind, dass ein Umkippen oder ungewollte Bewegungen während des Verladens verhindert ist.
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