3.2.4

Elektrische Schweinebetäubung


 

Werden für die Schweinebetäubung Betäubungsfallen verwendet, sind diese nach § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A 1) so aufzustellen und zu betreiben, dass die Schweine ohne Gefährdung der Versicherten dem Betäubungsprozess zugeführt und anschließend ausgeworfen werden können.
  Solche Schweinebetäubungsfallen können z. B. auch Restrainer mit manueller oder automatischer Elektrobetäubung sein. Bei automatischer Betäubung ist der reflexive Zugriff zu den Betäubungselektroden zu verhindern.
  Der reflexive Zugriff zu den Betäubungselektroden bei automatischer Betäubung ist z. B. dann verhindert, wenn Sicherheitsabstände nach DIN EN 294 eingehalten sind.

 

Für die Elektrobetäubung verwendete Betäubungszangen sind so anzubringen und einzusetzen, dass keine Gefährdungen für die Versicherten entstehen.
  Beispiel der Ausführung:
  Abbildung: Arbeiten mit der elektrischen Betäubungszange
  Bild 29: Arbeiten mit der elektrischen Betäubungszange

 

Siehe auch DIN EN 60335-2-87/DIN VDE 0700 Teil 87 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke; Teil 2-87: Besondere Anforderungen für elektrische Tierbetäubungsgeräte".