Anhang 2

Muster-Betriebsanweisungen


Abbildung: Betriebsanweisung gem. Unfallverhütungsvorschrift


Abbildung: Betriebsanweisung gem. § 12 BioStoffV


Abbildung: Betriebsanweisung gem. § 12 BioStoffV


Firma: Mustermann   letzte Aktualisierung: 30.06.2003
Räucheranlage: l Verantwortlicher: R. Mustermann Stand 0.1
 

Explosionsschutzdokument

 
Hinweis:
  • Farbe Schwarz ist Inhaltstext
  • Farbe Rot ist durch reale Daten Ihrer eigenen Anlage zu ersetzen
  • Farbe Grün sind Hinweise, die nach dem Erstellen dieses Dokuments gelöscht werden sollen
  • Gleiches gilt für farbige Rahmen um Bereiche dieses Dokuments

1. Beginn dieses Explosionsschutzdokumentes: Datum der Inbetriebnahme der Anlage oder bei Altanlagen Datum der ersten EX-Beurteilung

Zuordnung: Raucherzeuger Typ:
Baujahr:
Seriennummer:
  Räucherkammer Typ:
Baujahr:
Seriennummer:
  Nachverbrennung Typ:
Baujahr:
Seriennummer:
    Typ:
Baujahr:
Seriennummer:

(Hier alle getrennte Anlagenbestandteile aufführen)

Grund der neuen Beurteilung: Bauliche Änderungen an der Anlage
Bauliche Änderungen an den Aufstellungsräumlichkeiten
Organisatorische Änderungen für die Anlage

(Nur auszufüllen nach der ersten Beurteilung, d. h. erst bei Änderungen)

Verantwortlicher:____________________ (Unterschrift)


2. Darstellung der Anlagen- und Verfahrensgestaltung

Die Einwagen-Räucheranlage arbeitet als Durchzugsanlage im Umluft-Frischluft-Betrieb
entsprechend Punkt 1.2 nach Anhang 1 der BGR 138.

Das Schutzsystem des Raucherzeugers setzt sich wie folgt zusammen:

Schutzsystem:   Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind:

Definiertes Mischungsverhältnis

Schwelluft/Verdünnungsluft von 1/20




  • nur 1 Zuluftventilator für beide Luftarten (somit hier nur Fehler gemeinsamer Ursache möglich)
  • Stauscheibe zur Einhaltung des Mischungsverhältnisses
  • Geschlossenes Gehäuse im Bereich der Schwelluft
  • Schwellufttür mittels Riegel mit Frischlufttür verbunden; Damit die Schwellufttür nicht geöffnet werden kann, wenn die Frischlufttür nicht offen ist.
  • Frischluftöffnung in Frischlufttür; Damit wenn der Kammerunterdruck größer ist als die Zufuhrleistung des Ventilators, nur mehr Frischluft gesaugt wird und das Mischungsverhältnis somit nur in die sichere Richtung geändert wird.
  • Löscheinrichtung ist energetisch geschlossen. Fällt die Energie aus, wird der Raucherzeuger automatisch gelöscht.
  • Reinigungsanleitung in der Bedienungsanleitung mittels Betriebsanweisung vorgeschrieben.

Foto: Raucherzeuger

Das Schutzsystem der Räucherrohre setzt sich wie folgt zusammen:

Schutzsystem:   Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind:

Verhinderung von
Glanzrußablagerungen und Verteerung


  • Absperrklappe direkt hinter dem Raucherzeuger (bei der Frischluftspülung der Kammer wird der Rauch weitestgehend aus den Rohren gesaugt)
  • Regelmäßige Kontrolle und nötigenfalls Reinigung der Rohrinnenseite festgelegt in der Betriebsanweisung
  • Einhaltung der Grundeinstellungen des Herstellers (stehen in Erstinbetriebnahmeprotokoll) festgelegt in der Betriebsanweisung

Das Schutzsystem der Räucherkammer setzt sich wie folgt zusammen:

Schutzsystem:   Einbauten und Maßnahmen, die dafür notwendig sind:

Verhinderung von
Glanzrußablagerungen und Verteerung


  • Regelmäßige Reinigung der Kammerinnenseite festgelegt in der Betriebsanweisung
  • Einhaltung der Grundeinstellungen des Herstellers (stehen in Erstinbetriebnahmeprotokoll) festgelegt in der Betriebsanweisung
Verhinderung von
Wasserstofffreisetzung
und Knallgasbildung
  • Keine Leichtmetalle wie Aluminium, Zink usw. bei der Reinigung in der Kammer festgelegt in der Betriebsanweisung

Verhinderung von Rauchanreicherungen in der Kammer über das Verhältnis von 20/1 hinaus


  • Keine Abschottung von Kammerteilen gegen die gleichmäßige Durchmischung der Kammer mit Rauch z. B. durch zu eng belegte Bleche, festgelegt in der Betriebsanweisung
  • Einhaltung der Grundeinstellungen des Herstellers (stehen in Erstinbetriebnahmeprotokoll) festgelegt in der Betriebsanweisung

3. Stoffdaten

Die wichtigsten Leitgase sind CO und O2. Grundlage dieser Angabe ist die BGR 138, die sich mit Explosionsschutz an Räucheranlagen zur Nahrungsmittelverarbeitung befasst.
Neben diesen Gasen gibt es schätzungsweise 50.000 weitere Verbindungen, die explosionsfähig sind. Viele davon sind noch nicht erforscht. Insofern werden hier auch reine weiteren Angaben über diese Gase gemacht.


4. Gefährdungsbeurteilung

Wenn die Räucheranlage ordentlich installiert wurde, sie regelmäßig gewartet und gereinigt wird und der sichere Umgang, wie in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben, eingehalten wird, kann die Anlage ohne die Gefahr von Explosionen betrieben werden.


5. Schutzmaßnahmen

  1. Inneres der Anlage
    Siehe Punkt 2

  2. Aufstellungsbereiche
    Siehe Punkt 2 und Punkt 8.

6. Zoneneinteilung

Räucherrauch setzt sich sowohl aus gasförmigen als auch aus staubförmigen Bestandteilen zusammen.

  1. Inneres der Anlage
    Direkt über dem Glutbett Zone 20.
    Der Bereich im Inneren des Raucherzeugers, der Rohrleitung und der Kammer, wo der Rauch durch die Frischluft schon auf das geforderte Mischungsverhältnis verdünnt ist, maximal Zone 22.

  2. Aufstellungsbereiche
    Der Außenbereich um die Raucheranlage fällt entsprechend der BetrSichV
    (Betriebssicherheitsverordnung) nicht mehr in die Zoneneinteilung.

7. Technische Schutzmaßnahmen

Siehe Punkt 2.


8. Organisatorische Schutzmaßnahmen

  1. Unterweisungen
    Unterweisungen werden bei jedem neuen Mitarbeiter, der an der Räucheranlage oder in deren unmittelbaren Bereich arbeitet (Räumlichkeiten angeben), durchgeführt.
    Die Unterweisungen enthalten eine Verdeutlichung der Gefahren der Räucheranlage und des sicheren Umganges mit der Räucheranlage oder in der Nähe der Räucheranlage.
    Die Unterweisungspunkte leiten sich aus Punkt 2, dem Erstinbetriebnahmeprotokoll des Herstellers, den Betriebsanleitungen des Herstellers und den Betriebsanweisungen ab. Sie werden in regelmäßigen Abständen mindestens jedoch jährlich durchgeführt.

  2. Betriebsanweisungen, Arbeitsfreigaben
    Die Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit der Räucheranlage leiten sich aus Punkt 2, der Bedienungsanleitung des Herstellers und dem Erstinbetriebnahmeprotokoll des Herstellers ab.
Vorhandene Betriebsanweisungen:
  • Umgang mit der Räucheranlage
  • Reinigen der Räucheranlage
  • Reparatur und Wartung technischer Anlagen

Die Arbeitsfreigabe für den Mitarbeiter an der Räucheranlage erfolgt nach der ersten Unterweisung schriftlich. (Hier ist es sinnvoll, sich vom Mitarbeiter die durchgeführte Unterweisung schriftlich bestätigen zu lassen).

Eine tägliche Arbeitsfreigabe wird nicht für sinnvoll erachtet, da sie zur Abstumpfung der Mitarbeiter führt und damit kontraproduktiv für den Explosionsschutz ist.