Diese BG-Regel findet Anwendung
Die Auswahl und Benutzung von Beinschutz in der Form von Schutzkleidung sind in der BG-Regel "Einsatz von Schutzkleidung" (BGR 189) festgelegt, z.B. Schutzkleidung für die Benutzung von handgeführten Kettensägen, Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen, Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei leichter, schwerer Beanspruchung.