1 Anwendungsbereich
1.1 Diese BG-Regel findet Anwendung für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.
1.2 Diese BG-Regel findet keine Anwendung für die Benutzung von
- Augen- und Gesichtsschutz beim Betrieb von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen,
- Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen.