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Anwendungsbereich |
1.1 | Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von Industrieschutzhelmen bzw. Industrie-Anstoßkappen sowie Kombinationen von diesen mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen, z.B. Gehörschutz, Augenschutz und Atemschutz. Sie finden auch Anwendung auf speziell ausgestattete Schutzhelme für Kopfverletzte. |
1.2 | Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf die Auswahl und Benutzung anderer Schutzhelme, z.B. Motorradfahrerhelme, Feuerwehrhelme, Radfahrerhelme, Sportschutzhelme. |