Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. |
Diese BG-Regeln erläutert die „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hinsichtlich des Einsatzes von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen.
In dieser BG-Regel sind die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der PSA-Benutzungsverordnung sowie die Bestimmungen der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz berücksichtigt.
Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.