3 Gefährdungsbeurteilung
3.1 Allgemeines
Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:
- Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,
- Arbeitsbedingungen
und - gesundheitliche Risiken für den Versicherten.
Von den Materialien für Schutzhandschuhe dürfen keine gesundheitlichen Risiken für den Benutzer ausgehen. Gesundheitliche Risiken können ein ungünstiger pH-Wert oder ein zu hoher Anteil an auswaschbaren Stoffen sein sowie Inhaltsstoffe, z. B. Thiurame oder andere, die Allergien hervorrufen.
3.2 Hilfestellung
Die zu berücksichtigenden Risikogruppen sind in den Anhängen 1 bis 3 aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden
- Risiken für die Hände durch äußere Einwirkung (Anhang 1),
- Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh (Anhang 2),
- Risiko durch ungenügende Schutzwirkung (Anhang 3).