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3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

Vor der Auswahl und dem Einsatz von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:

  • Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,
  • Arbeitsbedingungen
    und
  • gesundheitliche Risiken für den Versicherten.

    Von den Materialien für Schutzhandschuhe dürfen keine gesundheitlichen Risiken für den Benutzer ausgehen. Gesundheitliche Risiken können ein ungünstiger pH-Wert oder ein zu hoher Anteil an auswaschbaren Stoffen sein sowie Inhaltsstoffe, z. B. Thiurame oder andere, die Allergien hervorrufen.

3.2 Hilfestellung

Die zu berücksichtigenden Risikogruppen sind in den Anhängen 1 bis 3 aufgeführt. Hierbei ist zu unterscheiden

  • Risiken für die Hände durch äußere Einwirkung (Anhang 1),
  • Risiken für den Träger durch den Schutzhandschuh (Anhang 2),
  • Risiko durch ungenügende Schutzwirkung (Anhang 3).