Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Stechschutzbekleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern zum Schutz gegen unbeabsichtigte Stich- oder Schnittverletzungen.
Sie gilt nicht für Stechschutzbekleidung von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.