| Nr. | Beispiel | Merkmale/Bemerkungen/ Voraussetzungen/Hinweise |
Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 2 | Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRBS 2152 Teil 3 | Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 4 Teil 4 | ||||
| (Sp. 1) | (Sp. 2) | (Sp. 3) | (Sp. 4) | (Sp. 5) | (Sp. 6) | ||||
| 3 | Brennbare Stäube | Handhaben brennbarer Stäube oder fester Stoffe unter Staubanfall (brennbare Gase oder Flüssigkeiten) sind nicht vorhanden. Beispiele für explosionsfähige Stäube siehe auch GESTIS-STAUB-EX, Datenbank "Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben" www.dguv.de/ifa/de/gestis/expl/index.jsp (Beck, H. u. a.: Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben, BIA-Report 12/97, Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA, Sankt Augustin). |
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| 3.1 | Umgebung staubführen- der Apparate und Behälter - Allgemeines |
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| 3.1.1 | Umgebung geschlossener staubführender Apparate und Behälter |
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| 3.1.1.1 | In Räumen |
a) Apparatur auf Dauer staubdicht. Bildung von g. e. A. und gefährlichen Staubablagerungen verhindert.
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2.4.3.2 2.4.3.5 |
keine Zone | keine | ||||
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b) Dichtheit der Apparatur nicht auf Dauer gewährleistet, aber bereits geringe Leckagen werden schnell erkannt. Leckagen und Ablagerungen werden sofort beseitigt.
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2.6 | keine Zone | keine | ||||||
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c) Verhinderung des Staubaustritts aus der Apparatur durch Unterdruckfahrweise gewährleistet. Bildung von g. e. A.und gefährlichen Staubablagerungen verhindert.
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2.3.4 | keine Zone | keine | ||||||
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d) Dichtheit der Apparatur nicht gewährleistet (z. B. Undichtigkeiten an Wellendurchführungen). Ablagerungen von Staub sind möglich. Staub sedimentiert im Nahbereich der Freisetzungsquelle. Staubablagerungen werden beseitigt. Wesentliche Parameter für die Staubfreisetzung sind:
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2.6 | Zone 22: 1 m um die Austrittstelle bis zum Boden | keine | ||||||
|
e) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentationseigenschaft des Staubes im gesamten Raum zu erwarten. Staubablagerungen werden regelmäßig beseitigt.
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2.6 | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||||||
| 3.1.1.2 | Im Freien | wie 3.1.1.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. |
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| 3.1.2 | Umgebung nicht geschlossener staubführender Apparate und Behälter | Hinweis: Unter nicht geschlossenen Apparaten und Behältern werden Einrichtungen verstanden, die betriebsmäßig ständig oder zeitweise offen sind (z. B. Bandförderer, Einfüllöffnungen, Übergabestellen, Probenahmestellen). |
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| 3.1.2.1 | In Räumen |
a) Um offene Stellen kommt es nicht zu einer gefährlichen Staubfreisetzung im Normalbetrieb (z. B. durch Unterdruck oder Objektabsaugung); gefährliche Staubablagerungen werden durch häufiges Reinigen verhindert und/oder bei Störungen tritt keine g. e. A. auf (z. B. aufgrund der Produkteigenschaften - geringer Feinstaubanteil) bzw. eine Störung (z. B. Anfahren einer Apparatur mit offener Revisionsklappe, Öffnen von Revisionsklappen während des Betriebs) wird sofort erkannt, bevor es zu gefährlichen Staubablagerungen kommt.
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2.3.4 2.4.4.4 2.6 |
keine Zone | keine | ||||
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b) G. e. A. ist an der Austrittstelle nicht zu erwarten, jedoch kann es zu gefährlichen Staubablagerungen kommen (z. B. aufgrund nicht ausreichender Objektabsaugung durch ungünstige geometrische Verhältnisse).
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2.4.4.4 | Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig | keine | ||||||
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c) G. e. A. tritt im Bereich der offenen Stellen gelegentlich auf, ( z. B. an Übergabestellen, offenen Förderungen, Einschüttgossen) und führt zu gefährlichen Staubablagerungen.
|
2.4.4.2 | Zone 21: im Nahbereich Zone 22: gesamter Raum |
keine |
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| 3.1.2.2 | Im Freien | wie 3.1.2.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. |
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| 3.1.3 | Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 |
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| 3.1.3.1 | In Räumen | ||||||||
| 3.1.3.1.1 | Läger in Speichern und Hallen |
a) Offene Lagerung als Schüttgut. G. e. A. tritt beim Ein- und Auslagern, Umschütten auf. Staubablagerungen sind vorhanden.
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2.4.4.2 | Zone 20: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs Zone 22: restlicher Raum |
keine | ||||
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b) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Wirbelfähigkeit). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden.
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2.4.4.2 | Zone 22: gesamter Raum | keine | ||||||
|
c) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z. B. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden.
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2.4.4.2 | Zone 22: gesamter Raum | keine | ||||||
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d) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. (Wenn z. B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt.)
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2.6 | keine Zone | keine | ||||||
| 3.1.3.1.2 | Befüllen und Entleeren (z. B. Sackaufgabestellen, Absackstellen, Waagen) (siehe auch Punkt 3.1.2.1) |
a) Um offene Stellen kommt es zu keiner Staubfreisetzung, z. B. Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung, häufige Reinigung.
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2.4.4.4 2.6 |
keine Zone | keine | ||||
|
b) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen. Auch geringe Staubablagerungen werden beseitigt.
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2.6 | Zone 22: im Nahbereich | keine | ||||||
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c) wie a) oder wie b), aber:
Bildung von g. e. A. kurzzeitig bei betrieblichen Störungen möglich (z. B. Sackabriss). |
2.6 | Zone 22: zusätzlich im Auswirkungsbereich der Störung, z. B. des Sackabrisses | keine | ||||||
|
d) Dichtheit der Apparatur bei Normalbetrieb nicht gewährleistet. Staubablagerungen treten im gesamten Raum auf. Die Konzentration des austretenden Staubes liegt in der Regel unter der UEG.
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2.4.4.2 | Zone 22: gesamter Raum | keine | ||||||
| 3.1.3.1.3 | Beladen von Getreide und Futtermitteln auf offene Fahrzeuge in Räumen | Hinweis: Das Beladen erfolgt üblicherweise in allseitig geschlossenen Durchfahrten mit Rolltoren an der Ein- und Ausfahrt. Beim Auslaufen am Verladetrichter und Aufschütten in offene Fahrzeuge lässt sich bei Produkten mit hohem Staubanteil durch Staubabsaugung g. e. A. nicht immer vermeiden. |
2.4.4.4 | Zone 21: im Fülltrichter und im Laderaum des Fahrzeuges; Zone 22: restlicher Raum |
keine | ||||
| 3.1.3.2 | Im Freien | wie 3.1.2.1, aber: Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden. |
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| 3.2 | Inneres von staub- führenden Apparaten und Behältern - Allgemeines |
a) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil:
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|
a1) verfahrensbedingt die UEG immer sicher unterschritten ist. Staubablagerungen/- anreicherungen sind verhindert
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2.3.2 | keine Zone | keine | ||||||
|
a2) sichere Zugabe oder Vorhandensein eines ausreichenden Anteils inerter Feststoffe gegeben (z. B. über 80 %) und Entmischung verhindert ist; gegebenenfalls müssen Entzündungen von Staubablagerungen berücksichtigt werden
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2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
a3) die höchstzulässige Sauerstoffkonzentration immer sicher unterschritten wird, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
a4) Anlagen verfahrensbedingt unter Vakuum betrieben werden, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann, es ist zu beachten, dass auch bei einem für das Vermeiden von g. e. A. ausreichenden "Teilvakuum" ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.4 | keine Zone | keine | ||||||
|
b) Das Auftreten von g. e. A. ist nur selten und dann auch nur kurzzeitig möglich, weil
|
|||||||||
|
b1) keine verfahrensbedingten Staub/Luft-Gemische vorhanden sind. Aufwirbeln von abgelagertem Staub ist selten und kurzzeitig möglich.
|
2.3.2 | Zone 22 | keine |
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|
b2) wie b1)
|
Zone 22 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
b3) verfahrensbedingt die UEG deutlich unterschritten wird (z. B. durch Absaugung). Ein Überschreiten der UEG, z. B. durch seltene und kurzzeitige Konzentrationsschwankungen oder Staubaufwirbelungen, ist möglich.
|
2.3.2 | Zone 22 | keine | ||||||
|
b4) wie b3)
|
Zone 22 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
b5) ein ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z. B. über 80 %) zugegeben wird oder vorhanden ist, Entmischung ist verhindert. Unterschreitung des erforderlichen Inertstoffanteils selten und kurzzeitig möglich.
|
2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||||||
|
b6) wie b5)
|
Zone 22 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
b7) die höchstzulässige Sauerstoffkonzentration unterschritten wird, solange aufgewirbelter Staub vorhanden ist oder abgelagerter Staub aufgewirbelt werden kann. Überschreitungen der höchstzulässigen Sauerstoffkonzentration selten und kurzzeitig möglich; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | Zone 22 | keine | ||||||
|
b8) wie b7)
|
Zone 22 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
b9) wie a4), aber:
Auftreten von g. e. A. selten und kurzzeitig möglich (z. B. bei Undichtigkeiten, die aber sofort erkannt und beseitig werden). |
2.3.4 2.6 |
Zone 22 | keine | ||||||
|
b10) wie b9)
|
Zone 22 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich, weil
|
|||||||||
|
c1) verfahrensbedingt gelegentlich Staub/Luft-Gemische auftreten (z. B. Silos mit diskontinuierlicher Befüllung und kurzer Fülldauer).
|
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||||||
|
c2) wie c1)
|
Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c3) verfahrensbedingt die UEG unterschritten wird. Überschreitung der UEG z. B. durch Konzentrationsschwankungen gelegentlich möglich.
|
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||||||
|
c4) wie c3)
|
2.3.2 | Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
c5) ausreichender Anteil inerter Feststoffe (z. B. über 80 %) zugegeben werden oder vorhanden sind. Unterschreitung des Feststoffanteils gelegentlich möglich.
|
2.3.3.3 | Zone 21 | keine |
||||||
|
c6) wie c5)
|
Zone 21 |
erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c7) die höchstzulässige Sauerstoffkonzentration gelegentlich überschritten wird; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | Zone 21 | keine | ||||||
|
c8) wie c7)
|
Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c9) wie a4) aber:
Auftreten von g. e. A. gelegentlich möglich (z. B. durch Ausfall des Vakuums). |
2.3.4 | Zone 21 | keine | ||||||
|
c10) wie c9)
|
Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
d) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf.
|
|||||||||
|
d1) Das Staub/Luft-Gemisch liegt betriebsmäßig im Explosionsbereich.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||||
|
d2) wie d1)
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Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
| 3.3 | Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.2 |
Nur für das Innere von Anlagen. Hinweis: Umgebung staubführender Anlagen siehe Nr. 3.1. |
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| 3.3.1 | Trockner | ||||||||
| 3.3.1.1 | Wirbelschicht- trockner |
|
2.3.2 | keine Zone | keine | ||||
|
2.3.2 | Zone 22: nicht bei Inertisierung gemäß 3a); aber Entzünden von Ablagerungen möglich | keine | ||||||
|
|||||||||
|
a) Im Produktraum g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
b) Im Produktraum ist beim Trocknen grobkörniger, staubfreier Produkte g. e. A. nicht zu erwarten.
|
2.3.2 | Zone 22 | keine | ||||||
|
c) Im Produktraum ist beim Trocknen staubförmiger Produkte bei normalem Betrieb g. e. A. zu erwarten.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||||
|
d) wie c)
|
keine | Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
|||||||||
| 3.3.1.2 | Sprühtrocknungs- anlagen |
|
2.3.2 | keine Zone | keine | ||||
|
|||||||||
|
a) Im Produktraum ist beim Trocknen staubförmiger Produkte im Normalbetrieb g. e. A. vorhanden.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||||
|
b) wie a)
|
Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c) wie a) oder b), die höchstzulässige Sauerstoffkonzentration wird im Produktraum immer sicher unterschritten; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen, ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
|||||||||
|
a) In Teilbereichen ist g. e. A. betriebsmäßig vorhanden (z. B. im Ein- und Austragsbereich). Staubablagerungen sind zu berücksichtigen, insbesondere auch unterhalb des Luftverteilerbodens.
|
keine | Zone 20 |
keine | ||||||
|
b) wie a) aber:
Eintrag von Glimmnestern nicht immer auszuschließen. |
Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
c) wie a) oder b), die höchstzulässige Sauerstoffkonzentration wird immer sicher unterschritten; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
|||||||||
| 3.3.1.3 | Hordentrockner/ Tellertrockner |
Hinweis: G. e. A. tritt während des Trocknungsvorgangs normalerweise nicht auf. Die Trocknungstemperatur liegt verlässlich unterhalb des Schwelpunktes und der Selbstentzündungstemperatur der vorliegenden Produktschüttung. G. e. A. kurzzeitig durch Aufwirbeln abgelagerten Staubes in Folge von betrieblichen Störungen möglich. |
keine | Zone 22 | keine | ||||
| 3.3.2 | Mühlen |
a) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. Mühle (z. B. Hammermühle) ist im Fall von Störungen als wirksame Zündquelle anzusehen.
|
keine | Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||
|
b) wie a) aber:
Mühle kann konstruktionsbedingt auch bei seltenen Störungen nicht als Zündquelle wirksam werden (z. B. Luftstrahlmühle ohne Rotorsichter). |
keine | Zone 20 | keine | ||||||
|
c) wie a) oder b), jedoch g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
| 3.3.3 | Förderanlagen | ||||||||
| 3.3.3.1 | Saugförderung, Druckge- fäßförderung, Druckförderung |
a) Produktaufgabe/Förderleitung
|
|||||||
|
a1) G. e. A. betriebsmäßig zu erwarten.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||||
|
a2) wie a1) Eintrag von betriebsmäßigen Zündquellen von außen (z. B. Glimmnest im Produkt) kann nicht vermieden werden.
|
keine | Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
a3) Die Konzentration liegt während der Förderung deutlich oberhalb der OEG
G. e. A. tritt nur bei An- und Abfahrvorgängen auf (z. B. Dichtstromförderer). |
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||||||
|
a4) wie a3) Eintrag von betriebsmäßigen Zündquellen von außen (z. B. Glimmnest im Produkt) kann nicht vermieden werden.
|
Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||||||
|
b) Filter siehe 3.3.4
|
|||||||||
| 3.3.3.2 | Schneckenförderer, Trogkettenförderer (Redler) |
Produkt wird kontinuierlich zugeführt. Umfangsgeschwindigkeit der Schnecke bzw. Fördergeschwindigkeit des Redlers liegt unterhalb 1 m/s. Keine innenliegenden Lager. | keine | Zone 21 | keine | ||||
| 3.3.4 | Filternde Abscheider (Filter) | ||||||||
| 3.3.4.1 | Rohgasraum |
a) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig überwiegend im Explosionsbereich oder das regelmäßige Abreinigen des Filtermediums erfolgt häufig.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||
|
b) wie a), der Eintrag von betriebsmäßigen Zündquellen (z. B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündungsvorgänge im Abscheider können jedoch nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden.
|
keine | Zone 20 | erforderlich da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können, z. B. Punkte 4 und 2.5, 2.6, 2.9 und 7 | ||||||
|
c) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes liegt betriebsmäßig nicht im Explosionsbereich (Objektabsaugung, Aspiration) und das Abreinigen des Filtermediums erfolgt nur gelegentlich.
|
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||||||
|
d) wie c), der Eintrag von betriebsmäßigen Zündquellen (z. B. Glimmnester oder Funken) oder Selbstentzündungsvorgänge im Abscheider können jedoch nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden.
|
2.3.2 | Zone 21 | erforderlich da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können, z. B. Punkte 4 und 2.5, 2.6, 2.9 und 7 | ||||||
|
e) wie a) oder d), g. e. A. wird jedoch durch Inertisieren immer sicher verhindert; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
| 3.3.4.2 | Reingasraum |
a) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes im Rohgasraum liegt betriebsmäßig überwiegend im Explosionsbereich. In Folge einer Filterstörung, die nicht sofort beseitigt wird (z. B. Filterdurchbruch, Dichtungsprobleme), können auf der Reinluftseite explosionsfähige Staub/Luft-Gemische auftreten.
|
keine | Zone 21 | keine | ||||
|
b) wie a) ein Filterdurchbruch wird jedoch kurzfristig erkannt und unverzüglich beseitigt.
|
keine | Zone 22 | keine | ||||||
|
c) Die Konzentration des erfassten und abzuscheidenden Staubes im Rohgasraum liegt betriebsmäßig nicht im Explosionsbereich, so dass im Reingasraum g. e. A. bei einem Filterdurchbruch nur kurzzeitig auftreten kann.
|
keine | Zone 22 | keine | ||||||
|
d) Durch Einsatz eines nachgeschalteten Sicherheitsfilters (Polizeifilter) wird g. e. A. auf der Reinluftseite des nachgeschalteten Sicherheitsfilters auch im Falle eines Filterdurchbruchs am Hauptfilter vermieden. Gleichzeitig werden ein Filterdurchbruch oder Undichtigkeiten in Folge falschen Einbaus von Filtermedien sicher erkannt und unverzüglich beseitigt.
|
2.3.2 | keine Zone nach Polizeifilter | keine | ||||||
|
e) Plattenfilter, Keramikfilter (Filterdurchbruch konstruktionsbedingt nicht möglich).
|
2.3.2 | keine Zone im Reingasraum | keine | ||||||
| 3.3.5 | Mischer, Trockner (z. B. mechanische Mischer bzw. Trockner, pneumatische Mischer bzw. Trockner, mit oder ohne bewegliche Einbauten) |
a) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. Das Staub/Luft-Gemisch liegt betriebsmäßig im Explosionsbereich. Vermeiden von Zündquellen ist aufgrund der Bauart z. B. keine beweglichen Einbauten gegeben.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||
|
b) wie a) aber:
Es sind bewegliche Einbauten vorhanden, die in Folge von Störungen zur wirksamen Zündquelle werden können. |
keine | Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
c) wie a) oder b), jedoch g. e. A. durch Inertisierung immer sicher verhindert; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden (Glimmbrand) von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
|
d) wie b) G. e. A. ist im Bereich der möglichen wirksamen Zündquellen normalerweise nicht vorhanden aufgrund eines hohen Befüllgrades von z. B. ≥ 70%. Während des Befüllens und Entleerens ist sichergestellt, dass verfahrensbedingt keine Zündquellen auftreten (z. B. Mischerstopp oder Umfangsgeschwindigkeit der beweglichen Einbauten ≤ 1 m/s).
|
2.3.2 | Zone 21 | keine | ||||||
| 3.3.6 | Silos, Bunker |
a) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. Das Produkt wird häufig ein- und ausgetragen oder umgewälzt und bleibt langzeitig in Schwebe.
|
keine | Zone 20 | keine | ||||
|
b) wie a), jedoch der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z. B. Glimmnester) kann nicht ausgeschlossen werden.
|
keine | Zone 20 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
c) G. e. A. tritt gelegentlich auf (z. B. Lagersilos mit geringer Entleerrate).
|
keine | Zone 21 | keine | ||||||
|
d) wie c), jedoch der Eintrag von wirksamen Zündquellen (z. B. Glimmnester) kann nicht ausgeschlossen werden.
|
keine | Zone 21 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||
|
e) G. e. A. tritt normalerweise nicht auf. Es werden nur grobkörnige Stoffe mit geringem Feinanteil in großvolumige Silos eingetragen (z. B. Kristallzuckersilos, Silos für gereinigtes Getreide).
|
keine | Zone 22 | keine | ||||||
|
f) G. e. A. im Silo bzw. Bunker durch Inertisierung immer sicher verhindert; es ist zu beachten, dass auch bei ausreichender Inertisierung zum Vermeiden von Staubexplosionen ein Entzünden von abgelagertem Staub möglich sein kann.
|
2.3.3.3 | keine Zone | keine | ||||||
| 3.3.7 | Stationäre Strahlanlagen | Die bei der Durchführung von Strahlarbeiten
anfallenden Stäube können brennbar und im
Gemisch mit Luft explosionsfähig sein. Als
Beispiele gelten das Strahlen von Leichtmetallen,
von Eisen, Stahl oder anderen exotherm
oxidierbaren Stoffen. Das Gleiche gilt
beim Strahlen von mit brennbaren Stoffen
beschichteten Werkstücken sowie beim Strahlen
mit Leichtmetallstrahlmitteln oder mit organischen
Strahlmitteln. (Strahlguttemperatur kleiner als 135° C) Freistrahlen: Manuelles Strahlen, bei dem sich der so genannte Freistrahler (Beschäftigte) im Strahlraum befindet. Schleuderstrahlen: Das Strahlmittel wird durch Schleuderräder beschleunigt. Handstrahlkammer: Mit handgeführten oder mechanisierten Druckluftstrahleinrichtungen, betätigt von außerhalb des Strahlraumes der Handstrahlkammer. |
|||||||
| 3.3.7.1 | Strahlraum |
a) Beim Putzstrahlen formsandbehafteter Teile
oder durch die Art der verwendeten
Strahlmittel, wie z. B. Einwegstrahlmittel, treten Staubanreicherungen nur im Zusammenhang
mit größeren Mengen an
unbrennbarem Formsand oder Strahlmittelabrieb
auf. Die Bildung von gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre kann ausgeschlossen
werden, weil der Feinstaubanteil
gering ist.
|
2.3.2 2.4.4.3 |
keine Zone | keine | ||||
|
b) Bei der Handstrahlkammer ist nicht mit der
Bildung nennenswerter Mengen brennbarer
Stäube zu rechnen, z. B. Oberflächen-
veredelungsstrahlen von Aluminium- Werkstücken mittels Glasperlen. Staubanreicherungen bzw. -ablagerungen sind durch Oberflächengestaltung und Lüftungsmaßnahmen verhindert. |
2.3.2 2.4.4.3 |
keine Zone | keine | ||||||
|
c) Gefährliche Schwebstaubanreicherungen
werden durch Lüftungsmaßnahmen vermieden.
Ablagerungen brennbarer Stäube
sind verfahrens- und konstruktionsbedingt
nicht vermeidbar. Bildung von gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre
(g. e. A.) durch Aufwirbeln abgelagerten
Staubes möglich.
|
keine | Zone 22: im ganzen Raum | keine | ||||||
|
Hinweis: Ein gleichzeitiges bzw. wechselweises Strahlen unterschiedlicher Stoffe ist nicht zulässig, wenn dadurch Zündgefahren auftreten können. Mit Zündgefahren ist z. B. immer zu rechnen bei gleichzeitigem bzw. wechselweisem Strahlen von Aluminium und rostigem Stahl. |
|||||||||
| 3.3.7.2 | Abscheider der Strahlraum- entlüftung |
Bildung von g. e. A. betriebsmäßig zu erwarten. | |||||||
|
a) Durch räumliche Anordnung der Erfassungsöffnungen,
z. B. hinter Prallschutzsystemen,
ist eine Zündquellenübertragung
aus dem Strahlraum sicher verhindert.
|
Zone 20: im ganzen Abscheider | ||||||||
|
b) Eine Zündquellenübertragung aus dem
Strahlraum kann nicht sicher verhindert
werden. Konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen
begrenzen Explosionsauswirkungen
auf das "Innere" des Abscheiders.
|
Zone 20 | Punkte 4, 2.5, 2.6, 8.4 und 8.7 | |||||||
| 3.3.7.3 | Abscheider der Strahlmittel- reinigung |
||||||||
|
a) Beim Freistrahlen, Schleuderradstrahlen
sowie beim Oberflächen-
veredelungsstrahlen von Aluminium-Werkstücken mit Glasperlen ist nicht mit der Bildung nennenswerter Mengen brennbarer Stäube zu rechnen. Auch im Abscheider treten Staubanreicherungen nur im Zusammenhang mit größeren Mengen unbrennbaren Strahlmittelabriebes auf (Anteil brennbarer zu unbrennbarem Staub kleiner als 1:9). |
2.3.2 | keine Zone | keine | ||||||
|
b) Der anfallende Staub wird in einem Nassabscheider
gebunden und fällt nur noch
als Schlamm an. Gefährliche Staubanbackungen
oder -ansammlungen werden
vermieden. Beim Vorhandensein von Aluminium-
und Leichtmetallstäuben wird die
Ansammlung gefährlicher Wasserstoff/
Luft-Gemische durch Lüftungsmaßnahmen
vermieden. Eine hinreichende
Durchlüftung ist in aller Regel bei laufender
Absaugung gewährleistet; bei Stillstand
reichen üblicherweise Abströmöffnungen
an der Abscheider-Oberseite.
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2.2 2.3.2 2.4.4.3 |
keine Zone | keine | ||||||
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c) Brennbare Stäube können im Abscheider
nicht vermieden werden. Bildung von g. e.
A. betriebsmäßig möglich. Konstruktive
Explosionsschutzmaßnahmen begrenzen
Explosionsauswirkungen auf ein unschädliches
Maß.
Hinweis: Ein gleichzeitiges bzw. wechselweises Strahlen unterschiedlicher Stoffe ist nicht zulässig, wenn Zündgefahren auftreten können. Mit Zündgefahren ist z. B. immer zu rechnen bei gleichzeitigem bzw. wechselweisem Strahlen von Aluminium und rostigem Stahl. |
Zone 20: im ganzen Abscheider | Punkte 4, 2.5, 2.6, 8.4 und 8.7 | |||||||
| 3.3.7.4 | Außerhalb | Umgebung des Strahlraumes, der Strahlmittelrückgewinnung, der Abscheider. | |||||||
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a) Staubaustritt durch technisch dichte Bauweise
vermieden. Luftrückführung ist ausgeschlossen.
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2.4.3.3 2.4.4.3 |
keine Zone | keine | ||||||
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b) Mit der Bildung nennenswerter Mengen
brennbarer Stäube ist beim Feinstrahlen,
Schleuderradstrahlen sowie beim Einsatz
von Handstrahlkammern nicht zu rechnen.
Auch bei Undichtigkeiten treten Staubanreicherungen
nur im Zusammenhang mit
größeren Mengen unbrennbaren Strahlmittelabriebs
auf (Anteil brennbarer zu
unbrennbarem Staub kleiner als 1:9).
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keine Zone | keine | |||||||
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c) Durch Luftrückführung und/oder Undichtigkeiten
der Apparaturen sind Staubablagerungen
zu erwarten. Bildung von
g. e. A. durch Aufwirbeln abgelagerten
Staubes möglich.
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Zone 22: 3 m um mögliche Staubaustrittsstellen | keine | |||||||
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d) wie c) Beseitigen des Staubes durch ein
festgelegtes Reinigungsmanagement.
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2.6 | keine Zone | keine | ||||||
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e) wie c)
Beim Vorhandensein von Aluminium- und Leichtmetallstäuben wird die Ansammlung gefährlicher Wasserstoff/Luft-Gemische beim Einsatz von Nassabscheidern durch Lüftungsmaßnahmen verhindert. |
2.4.4 | Zone 22: 3 m um mögliche Staubaustrittsstellen | keine | ||||||
| 3.3.7.5 | Rohrleitungen | Gefährliche Staubablagerungen sind durch geeignete Leitungsführung und Sicherstellung einer hohen Strömungsgeschwindigkeit vermieden. | 2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||||
| 3.3.8 | Saugkopfstrahl- gerät |
Mobile Geräte mit integrierter Staubabsaugung und wechselndem Einsatzort. | |||||||
| 3.3.8.1 | Abscheider | Durch Verwenden von Einwegstrahlmitteln sind gefährliche Anreicherungen brennbarer Stäube nicht zu erwarten. Anteil brennbarer zu unbrennbarem Staub kleiner als 1:9. Bei Strahlmittelrückgewinnung wie 3.3.7.3. | keine Zone | keine | |||||
| 3.3.8.2 | Rohrleitungen | wie 3.3.7.5 |