Vorbemerkungen |
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde der Textteil der EX-RL in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) implementiert.
Die Abstimmungen zwischen dem ABS UA 3 "Brand- und Explosionsschutz" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so, dass der Textteil ausschließlich im ABS UA 3 bearbeitet wird. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie"der DGUV, Sachgebeit "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS UA 3 weitergeleitet.
Um dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz anzubieten, wird die EX-RL in der Summe erhalten bleiben, wobei der Textteil systematisch durch die beschlossenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit, die den Explosionsschutz betreffen, ausgetauscht wird.
Die Struktur der zukünftigen EX-RL ist folgender Tabelle zu entnehmen:
| Textteil | TRBS 1001 | Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit |
| TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung | |
| TRBS 1112 | Instandhaltung | |
| TRBS 1112 Teil 1 | Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen | |
| TRBS 1122 | Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht | |
| TRBS 1123 | Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV | |
| TRBS 1201 | Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen | |
| TRBS 1201 Teil 1 | Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen | |
| TRBS 1201 Teil 3 | Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV | |
| TRBS 1201 Teil 5 | Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdung durch Brand und Explosion | |
| TRBS 1203 | Befähigte Personen | |
| TRBS 2152 (TRGS 720) |
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines – |
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| TRBS 2152 Teil 1 (TRGS 721) |
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung – |
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| TRBS 2152 Teil 2 (TRGS 722) |
Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | |
| TRBS 2152 Teil 3 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | |
| TRBS 2152 Teil 4 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken | |
| TRBS 2153 | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | |
| TRBS 3151 | Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen | |
| TRGS 509 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern | |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern | |
| E 4 | Anwendung von Prozessleittechnik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen | |
| E 6 | Explosionsschutzdokument | |
| E 7 | Organisatorische Maßnahmen | |
| Anlagen | Anlage 1 | Literaturhinweise |
| Anlage 2 | BetrSichV | |
| Anlage 3 | Hinweis auf die Liste der funktionsgeprüften
Gaswarngeräte (www.exinfo.de, Seiten-ID #6HY9) |
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| Anlage 4 | Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 (blau) | |
| Anlage 5 | Hinweis auf die alte Beispielsammlung (grün) (www.exinfo.de, Seiten-ID #9XU2) |
| Hinweis: | Ein Begriffsglossar befindet sich auf die Homepage der BAuA unter www.baua.de. |