Aktualisierungen zur letzten Ausgabe März 2018:

Die vorliegende DGUV Regel wurde auf aktuelle Rechtsbezüge angepasst. Insbesondere wurden Verweise auf einschlägige Normen, Technische Regeln und das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV aktualisiert. Die Änderungen sind redaktionell.


DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen DGUV Regeln nicht.

 

1 Vorbemerkung

Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung".

Mit dieser DGUV Regel sollen die konkreten Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung in der Weise beschrieben werden, dass ein Betrieb im Sinne eines modernen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewährleistet wird.

Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" und dieser DGUV Regel sowie den daraus abgeleiteten branchenspezifischen Fachinformationen lässt sich die Vielfalt der häufig sehr kreativ gestalteten künstlerisch-szenischen Darstellungen rechtskonform realisieren. Im Hinblick auf das oft zu verwirklichende Live-Geschehen und der sich stetig entwickelnden "erlebnisorientierten" Veranstaltungen sind besonders angepasste Regelungen notwendig.

Ergänzend zur DGUV Regel stellt die DGUV Information 215-310 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" (einen zusammenfassenden Leitfaden für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Veranstaltungswirtschaft dar.