Tabelle 13 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen
| Arbeitsmittel | Frist | Prüfumfang |
| Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) | alle 4 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
| Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich – soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung | alle 6 Monate bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: einmal pro Jahr in Büros: alle 2 Jahre |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich. |
| Regale (auch kraftbetrieben) | einmal pro Jahr | Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung |
| Leitern | vor jedem Gebrauch | Sichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit, ggf. weiter Maßnahmen veranlassen (z. B. Reparatur oder Austausch). |