Anhang

Prüfung von Arbeitsmitteln, Auszug aus Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und Durchführungsanweisungen zu den DGUV Vorschriften 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"


Tabelle 13 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

Arbeitsmittel Frist Prüfumfang
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) alle 4 Jahre Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich – soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung alle 6 Monate
bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: einmal pro Jahr
in Büros: alle 2 Jahre
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.
Regale (auch kraftbetrieben) einmal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung
Leitern vor jedem Gebrauch Sichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit, ggf. weiter Maßnahmen veranlassen (z. B. Reparatur oder Austausch).