3 | Gefahrgruppe OP III, Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden |
3.1 | Berechnung der Sicherheitsabstände Bei Mengen von mehr als 200 kg muss, unabhängig von der Menge, ein Sicherheitsabstand von mindestens 16 m eingehalten werden. |
3.2 | Verringerung der Sicherheitsabstände |
3.2.1 | Werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen, kann der Sicherheitsabstand
in der geschützten Wirkungsrichtung teilweise oder ganz entfallen. |
3.2.2 | Der Sicherheitsabstand darf ganz entfallen, wenn die Wirkungsrichtung
durch die in Abschnitt 2.2.2 genannten Maßnahmen geschützt
ist. |
3.2.3 | Abschnitte 2.2.4 und 2.2.5 gelten entsprechend, mit der Maßgabe,
dass die Leistung bei Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlagen
mindestens 5 l/min . m2 betragen muss. |
3.2.4 | Der Sicherheitsabstand darf zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden über 22 m Höhe nicht verringert werden. |