VII. Inkrafttreten

§ 39
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1998*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Bühnen und Studios" vom 1. Dezember 1974, in der Fassung vom 1. Januar 1997, außer Kraft.


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.