DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift
Vom 1. Januar 2012
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Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Inhalt
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bestellung
- § 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
- § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
- § 5 Bericht
- § 6 Übergangsbestimmungen
- § 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlage 1 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
- Anlage 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
- Anlage 3 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten
- Anlage 4 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren
- Genehmigung
- Anhang 1 Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Anhang 2 Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Anhang 3 Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
- Anhang 4 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
- Anhang 5 Bezeichnung der Gewerbe (GWZ) und Zuordnung zu den Gruppen
- Anhang 6 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Anhang 7 Bezugsquellenverzeichnis