Muster einer Montageanweisung für Arbeits- und Schutzgerüste |
– gilt in Verbindung mit den beigefügten Anlagen |
Firma (Stempel) |
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Baustelle:_______________________ |
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Auftraggeber:____________________ |
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Befähigte Person:________________ |
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Montagezeitraum:________________ |
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Gerüstart:
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Aufbau nach:
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Lastklasse (gleichmäßig verteilte Last)
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Breitenklasse
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Aufstandsfläche
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Technische Daten
horizontaler Abstand vom Belag zum Gebäude |
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_________ |
m |
horizontaler Abstand von der Traufe
zum Seitenschutz/Schutzwand |
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_________ |
m |
vertikaler Abstand von der Traufe
zum obersten Belag |
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_________ |
m |
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Bekleidung/Anbauteile
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Verankerung
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Zugang
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Vertikaltransport
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Horizontaltransport
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Besonderheiten
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Kennzeichnung
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Anlagen:
____________________ |
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__________________________ |
Datum |
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Unterschrift des Gerüsterstellers |
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Betriebsanweisung für die Benutzung einer Persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Arbeiten im Gerüstbau |
• Einsatzort: |
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Montage von Fassadengerüsten |
• Fassadengerüst |
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Fabrikat:_____________________________ |
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ANWENDUNG |
Für die Montage von Fassadengerüsten ist die fest zugeordnete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu benutzen.
Diese PSAgA muss jeder Beschäftigte bei Montagearbeiten im Fassadengerüst tragen. Die jeweilige Benutzung der PSAgA ist der Montageanweisung für den Gerüstbau zu entnehmen.
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GEFAHREN |
- Bei einem Sturz in die PSAgA ist eine Verletzung grundsätzlich nicht auszuschließen, jedoch kann die Schwere der Verletzungsfolgen gemindert werden.
- Falsche Benutzung der bereitgestellten PSAgA (z. B. Auffanggurt nicht richtig angelegt (zu locker), Veränderung bzw. Ergänzung des Systems) kann dazu führen, dass die PSAgA versagt.
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SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN |
- Benutzung nur nach Unterweisung mit praktischen Übungen. Unterweisungen müssen mind. 1-mal jährlich oder bei Änderung der Tätigkeit erfolgen.
- Es darf nur die bereitgestellte PSAgA benutzt werden. Veränderungen oder Ergänzungen sind unzulässig.
- Vor, während und nach dem Gebrauch ist die PSAgA durch Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel zu prüfen.
- Es sind nur die von dem Gerüsthersteller in der Aufbau- und Verwendungsanleitung angegebenen Anschlagpunkte (z. B. Geländerholm oder obere Rahmenecke) zu benutzen.
- Es muss sichergestellt sein, dass ausreichender Freiraum zum Auffangen der abstürzenden Person vorhanden ist oder die Schwere der Verletzungsfolgen gemindert wird.
- Das unbeabsichtigte Lösen des Verbindungselementes vom Anschlagpunkt im Gerüst muss ausgeschlossen sein, durch automatisch verschließende Verbindungselemente.
- Der Falldämpfer darf nur an der Auffangöse des Auffanggurtes bzw. deren Verlängerung befestigt werden.
- Bei der Verwendung von PSAgA im Gerüstbau muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden, z. B. mit 4-Punkt-Kinnriemen als Schutz gegen Herunterfallen des Helmes während des Sturzes.
- Die Ausrüstung darf nicht zu anderen Zwecken, z. B. als Anschlagmittel für Lasten, verwendet werden.
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VERHALTEN BEI BEANSPRUCHUNG/SCHÄDEN |
- Liegen Beschädigungen vor bzw. ist die Funktionsweise beeinträchtigt oder wurde die Ausrüstung durch einen Sturz beansprucht, so ist sie sofort der Benutzung zu entziehen, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
- Jeder Mangel an der PSAgA ist dem Aufsichtführenden zu melden.
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VERHALTEN BEI STÜRZEN/ERSTE HILFE |
- Bei einem Sturzunfall Ruhe bewahren und überlegt handeln!
- Sofortige Information der Rettungsstelle (z. B. Notruf Nr. 112).
- Die Rettungsmaßnahme ist unverzüglich einzuleiten (siehe Betriebsanweisung zum Rettungsverfahren).
- Erste-Hilfe-Maßnahme, soweit erforderlich, durchführen
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PFLEGE, AUFBEWAHRUNG UND PRÜFUNG |
- Die PSAgA geschützt lagern und transportieren, z. B. in Gerätekoffer oder -tasche.
- Persönliche Schutzausrüstungen dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z. B. aggressive Stoffe wie Säuren. Laugen, Lötwasser, Öle, Putzmittel, Funkenflug.
- Im Lager die PSAgA frei hängend, trocken und möglichst geschützt gegen UV-Strahlung aufbewahren.
- Bei Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, ist die Ausrüstung auf sicheren Zustand durch einen Sachkundigen zu überprüfen.
Aufgestellt am______________ durch _________________________ |
Betriebsanweisung für die Benutzung Persönlicher
Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen für Arbeiten im Gerüstbau |
• Einsatzort: |
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Montage von Fassadengerüsten |
• Fassadengerüst |
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Fabrikat:_____________________________ |
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ANWENDUNG |
Die ist bei der Montage von Fassadengerüsten
unter Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz auf der Baustelle
vorzuhalten.
Folgende Rettungsausrüstung ist vorzuhalten und zu benutzen:
Abseilgerät mit Hubeinrichtung
Ggf. Zubehör (z. B. Anschlaghilfen, Seilklemmen)
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Fabrikat/Typ:_____________ |
Diese Rettungsausrüstung dient zur sicheren und schnellen Rettung einer im Auffangsystem hilflos hängenden Person.
Die Nutzlänge ergibt sich aus maximaler Höhe zzgl. Reserve.
Die Anwendung der Rettungsausrüstung erfolgt unter Berücksichtigung des Rettungsplanes.
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GEFAHREN |
- Längeres freies Hängen im Auffanggurt nach einem Sturz kann zu gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Gefährdungen (Hängetrauma) führen. Hierzu gehören auch Verletzungen, die durch den Sturz und das Auffangen ausgelöst wurden.
- Absturz des Retters bei fehlender eigener Absturzsicherung.
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SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN |
- Benutzung nur nach Unterweisung mit praktischen Übungen unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers und des Rettungskonzeptes.
- Es darf nur die bereitgestellte Rettungsausrüstung verwendet werden. Veränderungen oder Ergänzungen sind unzulässig.
- Vor der Vorhaltung auf der Baustelle ist die Rettungsausrüstung durch Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel zu prüfen.
- Es sind nur die von dem Gerüsthersteller in der Aufbau- und Verwendungsanleitung angegebenen Anschlagpunkte (z. B. Geländerholm oder obere Rahmenecke) zu benutzen.
- Die Rettung ist unverzüglich durchzuführen.
- Der Abseilvorgang muss ungestört möglich sein. Ein Verhaken des zu Rettenden ist zu verhindern.
- Die Ausrüstung darf nicht zu anderen Zwecken, z. B. als Anschlagmittel für Lasten, verwendet werden.
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VERHALTEN BEI BEANSPRUCHUNG/SCHÄDEN |
- Liegen Beschädigungen vor bzw. ist die Funktionsweise beeinträchtigt oder wurde die Ausrüstung durch einen Sturz beansprucht, so ist sie sofort der Benutzung zu entziehen, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
- Jeder Mangel an der PSAgA ist dem Aufsichtführenden zu melden.
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RETTUNG UND ERSTE HILFE |
- Situation erfassen und Ruhe bewahren.
- Notruf zur Rettungsleitstelle absetzen. Tel.-Nr.: 112 oder Tel.: __________
- Mitteilung Sachverhalt an Rettungsleitstelle: Wo? Was? Wie viele? Welche? Wann?
- Befreiung der verunfallten Person aus der Hängesituation durch Abseilen mit der Rettungsausrüstung,
z. B. zur nächsten Gerüstlage oder bis zur Aufstellfläche des Gerüstes.
- Die initiale Lagerung richtet sich nach dem Wunsch des Betroffenen. Häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll.
Auf weitere Verletzungen durch den Sturz ist zu achten.
- Eingetroffenen Notarzt einweisen. Erstversorgung durch Notarzt vor Ort.
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PFLEGE; AUFBEWAHRUNG UND PRÜFUNG |
- Die Rettungsausrüstung geschützt lagern und transportieren, z. B. in Gerätekoffer oder-tasche.
- Die persönlichen Schutzausrüstungen dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können. Solche Einflüsse sind z. B. aggressive Stoffe wie Säuren, Laugen, Lötwasser, Öle, Putzmittel, Funkenflug.
- Im Lager die Rettungsausrüstung nur trocken und möglichst geschützt gegen UV-Strahlung aufbewahren. Bei Bedarf mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, ist die Ausrüstung auf sicheren Zustand durch einen Sachkundigen zu überprüfen.
Aufgestellt am______________ durch _________________________ |