Um die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit "K1" oder "K2", entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer die Beschäftigten hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen.
Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen.