1 Anwendungsbereich

1.1

Diese BG-Information findet Anwendung bei der Beurteilung magnetischer Felder von Widerstandsschweißeinrichtungen. Sie dient der Anwendung der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (BGV B11).

1.2

Diese BG-Information findet sinngemäß auch Anwendung auf Einrichtungen mit vergleichbaren (zeitlich, räumlich) magnetischen Feldern.