7 Empfehlungen/Hinweise
Im Rahmen der Untersuchung der Beeinflussbarkeit aktiver Implantate durch elektrische, magnetische und/oder elektromagnetische Felder ist eine individuelle Beurteilung erforderlich.
Diese Beurteilung sollte gemeinsam mit einem Kardiologen, dem Betriebsarzt sowie dem Sachkundigen gemäß der Regel „Elektromagnetische Felder“ (BGR/GUV-R B11) hinsichtlich elektromagnetischer Felder erfolgen.
Wünschenswert ist, dass auftretende elektromagnetische Felder vor der Implantation ermittelt werden, so dass diese bei der Implantatauswahl bzw. dessen Programmierung berücksichtigt werden können.
Das Ergebnis der Bewertung der Störbeeinflussung eines aktiven Körperhilfsmittels (Herzschrittmachers) gilt nur für die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgefundenen Exposition und der Programmierung des Implantats.
Bei einer Änderung der Expositionssituation oder nach einer veränderten Programmierung des Implantats ist eine erneute Beurteilung notwendig.