Die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 "Elektromagnetische Felder" enthält Festlegungen zum Schutz von Arbeitnehmern bei Expositionen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Konkretisiert und erläutert wird die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-I B11 durch die Regel BGR/GUV-R B11 "Elektromagnetische Felder".
Die Einhaltung zulässiger Werte nach Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-R B11 stellt jedoch nicht zwangsläufig den Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln sicher. Daher sind in der BGV/GUV-R B11 zum Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln besondere Maßnahmen gefordert, damit Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel oder Gefährdungen von Personen verhindert werden. Diese BGI beschreibt mögliche Wirkungen elektrischer, magnetischer sowie elektromagnetischer Felder auf passive und aktive Implantate. Insbesondere werden aktive Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren betrachtet. Es wird beschrieben, wie eine Beurteilung der Beeinflussbarkeit durchgeführt und implantatbezogene zulässige Werte ermittelt werden können.
Diese Information richtet sich an Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Sachkundige nach Regel BGR/GUV-R B11 "Elektromagnetische Felder", Implantatträger wie auch Mediziner.
Insbesondere die Anhänge 2 bis 4 (Ermittlung der Exposition, der Implantateigenschaften sowie der zulässigen Werte) richten sich in erster Linie an Sachkundige und Mediziner.