14 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
Name der verletzten bzw. erkrankten Person
Datum/Uhrzeit
Ort/Unternehmensteil
Hergang
Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
Name der Zeugen

 

Erste-Hilfe-Leistung
Datum/Uhrzeit
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Name des Ersthelfers/der Ersthelferin