Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens |
Name der verletzten bzw. erkrankten Person |
Datum/Uhrzeit |
Ort/Unternehmensteil |
Hergang |
Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung |
Name der Zeugen |
Erste-Hilfe-Leistung |
Datum/Uhrzeit |
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen |
Name des Ersthelfers/der Ersthelferin |