Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen.
Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.
Merke |
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich (siehe Anhang "Schaubilder zur tabellarischen Verdeutlichung der Unterweisung und Ausbildung"). |
Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen.