3 Dauer der Ausbildung

Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen.

Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Merke
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Ausbildung erforderlich (siehe Anhang "Schaubilder zur tabellarischen Verdeutlichung der Unterweisung und Ausbildung").

Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen.