Schaubild zur tabellarischen Verdeutlichung der Unterweisung und Ausbildung
Regelmaßige Brandschutz-Unterweisung für alle Beschäftigten (§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1) |
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Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit | ||||
bei Tätigkeiten auftretende Brandgefährdungen | Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefährdungen | |||
Brandgefahren am Arbeitsplatz (z. B. Gefährdungsbeurteilung) |
Umgang mit Zündquellen (z. B. Betriebsanweisungen) |
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen | Verhalten im Brandfall (z. B. Brandschutzordnung Teil A+B) |
Flucht- und Rettungswege (z. B. Evakuierung, Flucht- und Rettungsplan) |
Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr | ||||
Kenntnisse der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bzw. Brandschutzordnung) |
Ausbildung (Fachkundige Unterweisung) einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (vgl. § 6 ArbStättV, § 22 DGUV Vorschrift 1) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (Brandschutzhelfer i.S.d. ASR A2.2 Abschnitt 7.3 | ||||||
Unterweisungsdauer ca. 1,5 bis 2 Stunden | ||||||
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. allgemeine Brandschutzmaßnahmen) |
Betriebliche Brandschutzorganisation (z. B. Verantwortung, Zuständigkeiten, Alarmpläne) |
Verhalten im Brandfall (z. B. Brandschutzordnung Teil C) |
Gefahren durch Brände (z. B. Entstehungsbrand, Ausbreitung von Feuer und Rauch) |
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik) |
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+ Praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen | ||||||
Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten | ||||||
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Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden besonderen Gefahren (vgl. § 10 (2) ArbSchG) nach Gefährdungsbeurteilung | ||||||
Ausbildungsdauer nach Bedarf | ||||||
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. betriebsspezifische und besondere Brandschutzmaßnahmen) |
Weitergehende betriebliche Brandschutzorganisation (z. B. Selbsthilfekräfte, Betriebs- oder Werkfeuerwehr) |
Besonderes Verhalten im Brandfall (z. B. in Bereichen mit Löschanlagen) |
Besondere Gefahren durch Brände (z. B. elektrische Anlagen, Gefahrstoffe) |
Funktions- und Wirkungsweise vorhandener Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Brandklassen, Löschmittel, Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik) |
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+ Praktische Löschübung mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten | ||||||
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