Anhang
Schaubild zur tabellarischen Verdeutlichung der Unterweisung und Ausbildung
Regelmaßige Brandschutz-Unterweisung für alle Beschäftigten (§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1) |
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Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit | ||||
bei Tätigkeiten auftretende Brandgefährdungen | Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefährdungen | |||
Brandgefahren am Arbeitsplatz (z. B. Gefährdungsbeurteilung) |
Umgang mit Zündquellen (z. B. Betriebsanweisungen) |
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen | Verhalten im Brandfall (z. B. Brandschutzordnung Teil A+B) |
Flucht- und Rettungswege (z. B. Evakuierung, Flucht- und Rettungsplan) |
Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr | ||||
Kenntnisse der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bzw. Brandschutzordnung) |
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i.d.R. 5 % der Mitarbeiter bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2
i.d.R. 5 % der Mitarbeiter bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2
Ausbildung (Fachkundige Unterweisung) einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (vgl. § 6 ArbStättV, § 22 DGUV Vorschrift 1) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (Brandschutzhelfer i.S.d. ASR A2.2 Abschnitt 7.3 | ||||||
Unterweisungsdauer ca. 1,5 bis 2 Stunden | ||||||
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. allgemeine Brandschutzmaßnahmen) |
Betriebliche Brandschutzorganisation (z. B. Verantwortung, Zuständigkeiten, Alarmpläne) |
Verhalten im Brandfall (z. B. Brandschutzordnung Teil C) |
Gefahren durch Brände (z. B. Entstehungsbrand, Ausbreitung von Feuer und Rauch) |
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik) |
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+ Praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen | ||||||
Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten | ||||||
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größere Anzahl von Brandschutzhelfern
z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (vgl. ASR A2.2 Abschnitte 6.1 und 7.3(2))
größere Anzahl von Brandschutzhelfern
z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (vgl. ASR A2.2 Abschnitte 6.1 und 7.3(2))
Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden besonderen Gefahren (vgl. § 10 (2) ArbSchG) nach Gefährdungsbeurteilung | ||||||
Ausbildungsdauer nach Bedarf | ||||||
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes (z. B. betriebsspezifische und besondere Brandschutzmaßnahmen) |
Weitergehende betriebliche Brandschutzorganisation (z. B. Selbsthilfekräfte, Betriebs- oder Werkfeuerwehr) |
Besonderes Verhalten im Brandfall (z. B. in Bereichen mit Löschanlagen) |
Besondere Gefahren durch Brände (z. B. elektrische Anlagen, Gefahrstoffe) |
Funktions- und Wirkungsweise vorhandener Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Brandklassen, Löschmittel, Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik) |
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+ Praktische Löschübung mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten | ||||||
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