1 Anwendungsbereich

Der hohe Anteil von Rutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln.

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5 "Fußböden" regelt das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Sie fordert unter anderem, dass Fußbodenoberflächen von Bereichen, die in der Regel nass sind und barfuß begangen werden, sicher begehbar sind.

Diese DGUV Information gibt ergänzende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen vor.

Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Bodenbeläge im Sinne dieser DGUV Information sind auch Fußbodenauflagen, Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern.

Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.