3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen
3.1 Rutschhemmung
Ein nassbelasteter Barfußbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist diese DGUV Information anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN EN 16165 Anhang A. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen. In der folgenden Tabelle wird das Prüfergebnis einer Bewertungsgruppe zugeordnet.
Tabelle 1 Zuordnung des Prüfergebnisses αbarefoot zu den Bewertungsgruppen
| Prüfergebnis αbarefoot |
Bewertungsgruppe |
| über 12° bis 18° |
A |
| über 18° bis 24° |
B |
| über 24° |
C |
Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden den einzelnen Bereichen die Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen. Die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht abschließend.
Tabelle 2 Zuordnung der Bewertungsgruppen für einzelne nassbelastete Barfußbereiche
| Bewertungsgruppe |
Bereiche |
| A |
- Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken)
- Einzel- und Sammelumkleideräume
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt
- Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
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| B |
- Barfußgänge und Sanitärbereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind
- Duschräume und Duschbereiche
- Dampfbäder
- Bereich von Desinfektionssprühanlagen
- Beckenumgänge
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken
- Hubböden
- Planschbecken
- Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches soweit sie nicht C zugeordnet sind
- Abdeckungen von Überlaufrinnen aus Profilelementen und Roste
- Sauna und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind
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| C |
- Ins Wasser führende Leitern und Treppen
- Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen
- Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern
- Startblöcke
- Durchschreitebecken
- Kneippbecken, Tretbecken
- Geneigte Beckenrandausbildung und begehbare Beckenköpfe
- Abdeckungen von Überlaufrinnen, die nicht unter B fallen (z. B. Beschriftungstafeln)
- Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung > 6 %
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Begehbare Sitzflächen, wie z. B. Tribünen und Podeste in Beckennähe, in die Nässe verschleppt werden kann, sind wie Bodenbelagsflächen zu behandeln.
Werden Barfußbereiche planmäßig auch mit Schuhwerk begangen, sind zusätzlich die Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung nach der ASR A1.5 (R-Gruppe) zu beachten.
3.2 Planung und Verlegung
Bei Verlegung neuer Bodenbeläge wird neben der Auswahl der geeigneten Bodenbeläge nach 3.1. für die Überprüfung und Erhaltung der rutschhemmenden Eigenschaften folgendes Vorgehen empfohlen:
- Bildung von Rückstellproben mit mind. 2 m2 für spätere Überprüfungen
- Durchführung von Nullmessungen je Bodenbelag
- Durchführung einer ersten Kontrollmessung je Bodenbelag nach Bauendreinigung und vor erster Inbetriebnahme der Bodenbeläge
- ggf. weitere Kontrollmessungen zur Feststellung von Veränderungen der Rutschhemmung zu einem späteren Zeitpunkt
Unfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Deshalb sind insbesondere folgende zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen:
- Bauliche Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass Verkehrswege möglichst von Wasseransammlungen frei bleiben. Dies wird z. B. durch ausreichendes Bodengefälle von mind. 2 % in Beckenumgängen und mind. 3 % in Duschbereichen sowie durch eine ausreichende Anzahl von Bodenabläufen erreicht.
- Abdeckungen von Überlauf- bzw. Ablaufrinnen sollten bündig mit dem Fußboden verlegt sein.
- Nach Anhang 1.5 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.
- Hinweis: Unter ebenen Bedingungen gelten bereits Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstelle.
- Höhenunterschiede in der Fuge sind auf zulässige Werte zu beschränken (siehe Merkblatt "Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerkstein-Bekleidungen und Belägen" des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes).
- Die Bodenbeläge sollen trittfreundlich sein. Scharfe Kanten sind unzulässig und ggf. zu brechen bzw. anzufasen.
- Stufenvorderkanten sind zu runden (gerundete Abschlusskanten, z. B. durch Formsteine oder Profilschienen). Zusätzlich sind Stufenvorderkanten von ins Wasser führenden Treppen deutlich erkennbar farblich zu kennzeichnen.
Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener, unprofilierter Bodenbelag eingesetzt werden.
3.3 Reinigung und Pflege
Reinigung und Pflege haben entscheidenden Einfluss auf die Rutschhemmung. Hierbei wird unterschieden zwischen der einmaligen Bauendreinigung vor Inbetriebnahme und der Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb.
Die Beschaffenheit des Bodenbelags, insbesondere die Rutschhemmung, darf durch den Einsatz der verwendeten Reinigungsmittel und -geräte nicht nachteilig verändert werden. Die Reinigungsanleitungen der Produkthersteller (bzgl. Bodenbelag und Reinigungsmittel) sind zu beachten.
3.3.1 Bauendreinigung
Nach Verlegung und Fertigstellung sind die Bodenbeläge so zu reinigen, dass die baubedingten Verschmutzungen (z. B. Zementschleier) beseitigt werden.
Die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge dürfen dabei nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
3.3.2 Unterhaltsreinigung
Für die Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb sind u. a. zu beachten:
- Erstellung eines auf den Bodenbelag abgestimmten Reinigungskonzeptes vor Inbetriebnahme.
- Überprüfung und ggf. Anpassung des Reinigungskonzeptes.
- Verwendung geeigneter Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, die die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge nicht nachteilig beeinträchtigen.
- Vermeidung von Filmbildung durch Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel.
- Verwendung schonender Reinigungsgeräte für die Reinigung großflächiger Fußböden, vorzugsweise mit Bürstengeräten.
- Fachgerechte Ausführung auf Grundlage des Reinigungskonzeptes. Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegearbeiten sind regelmäßig zu kontrollieren.
Ergänzend wird auf die von der DGfdB herausgegebenen Richtlinie DGfdB R 94.04 "Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern" sowie auf die Listen RK (keramische Beläge) und RE (Edelstahl) in der Onlinedatenbank hingewiesen.
3.4 Zusätzliche Anforderungen
In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z. B. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern und Kureinrichtungen). Wegen körperlicher Beeinträchtigung von Patientinnen und Patienten müssen dort z. B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
- Gehen mit Krücken
- Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern
- Reflexauslösung bei bestimmten Patientinnen und Patienten (z. B. Spastikern)