4 Geprüfte Bodenbeläge

Das Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge – Liste NB" veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Listen mit der Zuordnung geprüfter Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche zu den festgelegten Bewertungsgruppen. Voraussetzung für die Prüfung und Aufnahme eines Bodenbelages in die Liste ist ein entsprechender Antrag des Herstellers.

Der Antrag zur Aufnahme in die Liste ist zu stellen an:

Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge – Liste NB"
c/o Institut für Wand- und Bodenbeläge der Säurefliesner-Vereinigung e. V.
Postfach 12 54
D-30928 Burgwedel

Bei der Anwendung dieser Liste NB ist zu berücksichtigen, dass das Prüfergebnis nur für das geprüfte Baumuster gilt.

Der Hersteller hat für die gleichbleibende Qualität seiner Produkte zu sorgen.

Prüfungen der Bodenbeläge werden u. a. durch folgende akkreditierte Institute durchgeführt: