Um Veränderungen der rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden bestimmen zu können, wird empfohlen, Vergleichswerte zu ermitteln, die für die rutschhemmende Wirkung des Bodenbelags charakteristisch sind.
Grundlagen und Handlungsempfehlungen sind in der DGUV Information 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen" beschrieben.
Anlässe, eine Kontrolle durchzuführen, sind z. B.:
| – | vor Ort hergestellten Oberflächen |
| – | nachträglicher Bodenbeschichtung |
| – | einer Nachbehandlung |
| – | Veränderung oder Optimierung des Reinigungsverfahrens |
Für Messungen unter Betriebsbedingungen ist die DIN EN 16165 "Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden-Ermittlungsverfahren" Anhang D "Tribometer-Prüfung" anzuwenden.
Ein Gleitmessgerät (Tribometer) nach DIN EN 16165 Anhang D, z. B. GMG 200, wird geräteunterseitig mit Gleitern ausgerüstet und parallel zur Oberfläche eines Bodenbelags mit konstanter Geschwindigkeit gezogen. Die erforderliche Zugkraft wird über die Messstreckenlänge ermittelt. Die Zugkraft wird durch die vertikal wirkende Kraft dividiert und ergibt den Gleitreibungskoeffizienten.
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1. Planungsphase |
| 2. Bodenbelagsherstellung (Lieferung und Verlegung) | |
| 3. Nullmessung des verlegten und verfugten Bodenbelags vor Bauendreinigung | |
| 4. Bauendreinigung | |
| 5. Erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung | |
| 6. Inbetriebnahme des Bodenbelags – Übergabe an den Badbetreiber (Schwimmbadbetrieb) | |
| 7. Spätere Kontrollmessung zur Feststellung von Oberflächenveränderungen des Bodenbelags sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Reinigungskonzeptes (Wirksamkeitskontrolle) |
Abb. 1 Einzelne Schritte zur Kontrolle bzw. präventiven Überwachung der Veränderung von Bodenbelagsoberflächen
Es wird empfohlen, eine Nullmessung bei neu verlegten Bodenbelägen vor der Bauendreinigung durchzuführen. Die erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung ermöglicht, eventuelle Oberflächenveränderungen festzustellen (siehe Abb. 1).
Weitere Kontrollmessungen erlauben die regelmäßige Beurteilung der Rutschhemmung im weiteren Betrieb (Monitoring).
Bei einer Abweichung der Messwerte in einer Größenordnung von mehr als 10 % sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen.
Sofern keine Nullmessung vorhanden ist, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Die Vergleichsmessungen müssen unter gleichen Prüfbedingungen durchgeführt werden.
Bei folgenden möglichen Maßnahmen werden Vergleichsmessungen von Bodenbelagsflächen vor und nach Abschluss der Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle empfohlen:
Dabei sind die Messungen an den gleichen Messstellen und unter gleichen Prüfbedingungen durchzuführen.