Besteht der Verdacht, dass der Bodenbelag nicht sicher begangen werden kann, sind im Rahmen einer weiterführenden Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen (z. B. technischer, organisatorischer oder persönlicher Art) zu ergreifen.
| – | Abstimmung von Reinigungsmitteln und -geräten auf die nutzungsbedingten Einflussfaktoren, z. B. Verschmutzung und Bodenbelagsmaterialien |
| – | Reinigungsintervalle überprüfen und ggf. anpassen |
| – | Reinigungspersonal unterweisen |
Sollten diese Maßnahmen nicht zielführend sein, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, z. B.: