7 Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung von verlegten Bodenbelägen

Besteht der Verdacht, dass der Bodenbelag nicht sicher begangen werden kann, sind im Rahmen einer weiterführenden Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen (z. B. technischer, organisatorischer oder persönlicher Art) zu ergreifen.

Sollten diese Maßnahmen nicht zielführend sein, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, z. B.: