1.1 Ortsfester Zugang ist ein Bauteil zur Verbindung unterschiedlicher Ebenen, das nach seinem Steigungswinkel unterschieden wird:
Bild 1: Ortsfeste Zugänge in Abhängigkeit vom Steigungswinkel
1.2 Treppe 1) ist ein ortsfester Zugang mit einem Steigungswinkel von mehr als 20° bis 45° mit horizontalen Stufen. Eine Treppe bestehend aus mindestens einem Treppenlauf:
Einläufige gerade Treppe
Zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest
1)Steig- und Treppenleitern sowie Rampen sind keine Treppen im Sinne dieser Information
Zweiläufige gewinkelte Treppe mit Zwischenpodest | |
Zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest |
Treppen mit gewendelten Läufen
Wendeltreppe; Treppe mit Treppenauge |
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Bogentreppe; Zweiläufige gewendelte Treppe mit Zwischenpodest |
Treppen mit geraden und gewendelten Läufen
Einläufige, im Antritt viertelgewendelte Treppe | |
Einläufige, zweimal viertelgewendelte Treppe |
Bild 2: Auswahl von Treppenarten nach DIN 18 065.
1.3 Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.Bild 3: Bezeichnung von Treppenteilen.
Bilder 2 und 3 sind in Anlehnung an DIN 18 065 wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
Siehe auch Bild 3.1.9 Steigungsverhältnis ist das Verhältnis von Steigung zu Auftritt; dieser Quotient ist ein Maß für die Neigung einer Treppe.