Die vorliegende DGUV Information „Türen und Tore“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die Unternehmerin/der Unternehmer kann bei Beachtung der in dieser DGUV Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die geforderten Schutzziele erreicht sind. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.
Die vorliegende DGUV Information zitiert den kompletten Text aus der Technischen Regel ASR A1.7, die Hilfestellungen sind jeweils in blauer kursiver Schrift beigefügt.