5 Gefahrstellen an Karusselltüren

Tabelle 2 An Karusselltüren bestehen funktionsbedingt Gefahrstellen mit den daraus resultierenden folgenden mechanischen Gefährdungen:

Gefahrstelle Gefährdung Abbildung
A Hauptschließkante/Gegenschließkante*1)
  • Einziehen von Händen, Armen, Füßen, Beinen, dem Körper von kleinen Kindern
  • Quetschen von Kopf, Rumpf, Händen, Armen, Füßen, Beinen
  • Scheren von Händen, Armen, Füßen, Beinen
A Hauptschließkante/Gegenschließkante*2)
  • Quetschen von Kopf, Rumpf, Händen, Armen, Füßen, Beinen
  • Scheren von Händen, Armen, Füßen, Beinen
B Hauptschließkante/Innenwand*3)
  • Quetschen von Händen, Füßen
  • Scheren von Händen, Füßen




C Nebenschließkante/Fußboden*3)
  • Quetschen von Händen, Füßen
  • Scheren von Händen und Füßen
D Nebenschließkante/Decke*3)
  • Quetschen von Händen
  • Scheren von Händen
e Türflügelfläche*3)
  • Anstoßen durch den Türflügel
f Durchtrittsegmente*3)
  • Einsperren in den Durchtritt- oder Sperrsegmenten
g Sicht, unzureichende Beleuchtung*3)
  • Stolpern, Hinfallen
 

*1) Bei 2-flügeligen Karusselltüren treten an der Gefahrstelle A Einzug-Gefahren auf, welche besondere Maßnahmen erforderlich machen.
*2) Gefahrstelle bei 3- und 4-flügeligen Karusselltüren identisch
*3) Gefahrstelle bei 2-, 3- und 4-flügeligen Karusselltüren identisch
Quelle: Gefahrstellen A-D nach EN 16005 Anhang H, durch Fachverband Türautomation (FTA) ergänzt um e-g.